Welche Ausbildungsabschlüsse können Sie für die angegebene Tätigkeit als Unternehmensberater und die angestrebte Tätigkeit als Abgeordneter nachweisen?

Martin Liedtke-Bentlage
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Frage von Norbert B. •

Welche Ausbildungsabschlüsse können Sie für die angegebene Tätigkeit als Unternehmensberater und die angestrebte Tätigkeit als Abgeordneter nachweisen?

Sehr geehrter Herr Liedtke-Bentlage,

im Kandidaten-Check geben Sie Ihre berufliche Tätigkeit an mit „Unternehmensberater“.

In anderen Veröffentlichungen tauchen unterschiedliche, nicht verifizierbare Ausbildungsabschlüsse / Tätigkeiten auf wie z.B. Kaufmann, Krankenpfleger, Pharmaberater, Pharmareferent, Handelsvertreter, sowie bei div. Wirtschaftsauskunfteien Kurzzeittätigkeiten als Geschäftsführer von teilweise insolventen Unternehmen über leitender Angestellter im Verteidigungsministerium bis zum Inhaber einer gem. Creditreform „nicht mehr wirtschaftsaktiven“ Handelsvertretung für Medizinprodukte.

Da aufgrund dieses Konglomerats an unterschiedlichen Angaben / Informationen nicht mehr nachvollziehbar ist, welche Ausbildung / Berufserfahrung Sie denn nun für die angegebene Tätigkeit als Unternehmensberater sowie die Vertretung der Wähler Ihres Wahlkreises im Bundestag befähigt, wäre ich für die korrekte, nachvollziehbare Beantwortung der vorstehenden Frage dankbar.

Antwort ausstehend von Martin Liedtke-Bentlage
AfD