Frage von Tilman K. • 05.07.2012
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FDP
• 05.07.2012

(...) 1. Die neue Regelung zielt nur darauf, das Laufen oder Fahren abseits von befestigten Wegen als bereits bestehendes Verbot im Gesetz klarer herauszustellen. Verboten ist dies bereits jetzt - und das ist aus Gründen des Naturschutzes richtig. (...)

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FDP
• 05.07.2012

(...) Die Regelung zielt nur darauf, das Laufen oder Fahren abseits von befestigten Wegen als bereits bestehendes Verbot im Gesetz klarer herauszustellen. Die Einschätzung, wann eine Beeinträchtigung des Waldes vorliegt, trifft letztlich die untere Forst- und Naturschutzbehörde, d.h. Ihr nächst zuständiges Forstamt. (...)

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