Frage an Matthias Groote bezüglich Gesundheit

Portrait von Matthias Groote
Matthias Groote
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Matthias Groote zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Jens M. •

Frage an Matthias Groote von Jens M. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Groote,

vielen Dank für Ihre zeitnahe Antwort vom 12.02.13, welche mir und sicherlich auch vielen anderen aufgezeigt hat, dass sie als Vorsitzender des ENVI eingehend informiert sind und dass es noch Politiker in der EU gibt, die nicht nur mit Textbausteinen antworten.

Erlauben Sie mir vor der Expertenanhörung noch folgenden Gedanken:

Auf diesem Portal wurde bereits ihren Kollegen des Auschusses die Frage gestellt, warum ein Nicht-Tabakprodukt wie die EZigarette in der Tabakdirektive behandelt wird.
Mich interessiert jedoch vielmehr die Antwort auf die Frage wie in der Tabakdirektive ein Arzneimittel definiert werden kann? Genauer gesagt wird, scheinbar ob der pharmakologischen Wirkung, sogar ein Funktionsarzneimittel definiert.

Wie Sie sicher wissen gibt es zum einen Funktionsarzneimittel und zum anderen Präsentationsarzneimittel. Während Funktionsarzneimittel als solche definiert sind, weil sie tatsächlich durch ihre pharmakologische Wirkung etwas heilen, sind Präsentationsarzneimittel als solche definiert weil sie „den Eindruck eines Arzneimittel erwecken“ - Also lediglich "behauptet" wird, dass das Produkt eine heilende Wirkung hat.

Nun ist es aber tatsächlich so, dass die EZigarette mehrheitlich ohne „Heilmittelbehauptung“ vertrieben wird und gleichzeitig keine Krankheit existiert die mit einem „Funktionsarzneimittel EZigarette“ behandelt werden könnte.

Warum wird hier entgegen der vorherrschenden EuGH-Rechtssprechung ein Arzneimittel definiert, obwohl die EZigarette weder Präsentations noch Funktionsarzneimittel ist und der EuGH bereits festgestellt hat, dass eine alleinige toxische bzw. pharmakologische Wirkung kein Arzneimittel begründet?

Und gleichzeitig: Warum wird die EZigarette über einer bestimmten Nikotindosis als Funktionsarzneimittel definiert, obwohl SÄMTLICHE in der EU erhältichen Nikotinersatzpräparate lediglich Präsentationsarzneimittel sind?

Mit freundlichem Gruss

Jens Mellin

Portrait von Matthias Groote
Antwort ausstehend von Matthias Groote
SPD