Frage an Matthias Lietz bezüglich Umwelt

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Matthias Lietz
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Frage von Anke S. •

Frage an Matthias Lietz von Anke S. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Lietz,

beim Kandidatencheck wurden leider keine Positionen zum wichtigen Thema Tierschutz abgefragt. Aufgrund meiner Erfahrungen im Tierschutzverein Sadelkow muss ich Ihnen sagen, dass wir und viele andere Tierheime mit vielen der seit langem politisch diskutierten Themen täglich hautnah konfrontiert sind. Wir sind zwar eine Einrichtung von öffentlichem Interesse, müssen uns aber als e.V. selbst tragen. Das ist mit großen Problemen bei der Aufbringung der nötigen Gelder verbunden (Betriebskosten, Baulichkeiten, Personal usw.). Dazu gibt es z.B. Probleme bei der Fundtierthematik durch mangelnde Tierkennzeichnung, jährliche Überfüllung der Tierheime und viel Tierleid durch den meistenorts ungesteuerten Katzennachwuchs und die unzureichende Gesetzgebung und dadurch mangelnder rechtlicher Rückhalt bei der praktischen Durchsetzung tierschutzrechtlicher Vorschriften. Diese Mängel haben immer mit vermeidbarem konkretem Leiden der Tiere zu tun - deswegen brauchen wir zeitnah reale Lösungen. Das sind nur Beispiele für unsere Probleme vor Ort.
Wenn wir am 22.09.2013 für einen tierfreundlichen Bundestag wählen gehen, möchten wir, dass unser Kandidat nachdrücklich die Interessen der Tiere als Mitgeschöpfe lt. §1 Tierschutzgesetz vertritt und das Staatsziel Tierschutz lt. Art. 20a Grundgesetz umsetzen hilft.
Der Deutsche Tierschutzbund hat hierzu Wahlprüfsteine verfasst. Wie stehen Sie zu folgenden Punkten?

1. Neufassung des Tierschutzgesetzes
2. Einführung eines Tierschutz-Verbandsklagerechts
3. Abschaffung der Tierversuche in 10-20 Jahren
4. zeitnahes Ende der Legehennenhaltung in Kleingruppenkäfigen
5. grundlegende Novelle des Bundesjagdgesetzes
6. generelles Verbot des Schenkelbrandes bei Pferden
7. kostendeckende Erstattung der Tierheimarbeit
8. Kastrations- und Registrierungspflicht bei Katzen
9. Registrierungspflicht bei Hunden

Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort.
Freundliche Grüße, Anke Schönefeldt

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CDU

Sehr geehrte Frau Schönfeldt,

vielen Dank für Ihre Fragen zum Thema des Tierschutzes, zu denen ich gern Stellung beziehe.

Mit der aktuellen Neufassung des Tierschutzgesetzes wurden EU-weit der Schutz von Versuchstieren verbessert und gleichzeitig ein einheitliches Regulierungsumfeld für Industrie und Forschung geschaffen. Damit wurden entsprechende EU-Richtlinien umgesetzt. Zusätzlich haben CDU und CSU weitere Verbesserungen der Tierhaltung bezogen auf Deutschland gesetzlich festgeschrieben. So ist beispielsweise die betäubungslose Kastration von Ferkeln genauso wie der betäubungslose Schenkelbrand bei Pferden ab 2019 verboten. Noch in der Entwurfsphase befinden sich rechtliche Rahmenbedingungen zur Haltung von Kaninchen zu Erwerbszwecken sowie eine Anpassung der Tierschutz-Schlachtverordnung.

Da viele der eingeleiteten Maßnahmen noch sehr „jung“ sind, müssen hier zunächst die Wirkungen abgewartet werden. Bis hier erste belastbare Ergebnisse und eventueller Bedarf zum „Nachjustieren“ vorliegen, planen wir zunächst keine Neufassung des Tierschutzgesetzes.

Hinsichtlich der Notwendigkeit einer Einführung des Verbandsklagerechtes sollte zunächst die Wirkung entsprechender Initiativen auf Landesebene geprüft werden, bevor diese auf Bundesebene übertragen werden können. Wir stehen hier vor allem für einen klaren gesetzlichen Rahmen mit fest definierten Auflagen im Bereich von Tierhaltung und Tierversuchen. Hierzu gehören die regelmäßigen Kontrollen durch die Behörden mit entsprechend fachkundigem Personal, um potentielle Gesetzesverstöße schnellstmöglich feststellen zu können.

Bei den Tierversuchen unterstützen und fördern wir weiterhin Ersatzmethoden und sorgen für eine konsequente Umsetzung der EU-Richtlinien hinsichtlich weit strengerer Anforderungen an Tierversuche. Ebenso setzen wir uns für eine globale gesetzliche Verankerung des seit Jahren bereits auf freiwilliger Basis üblichen 3-r-Prinzips (ersetzen, verringern, verbessern) ein. Die Maßnahmen tragen Früchte und wir freuen uns, dass die die Zahl der Tierversuche in den letzten Jahren insgesamt gesunken ist.

Da es sich bei der Kleingruppenhaltung (als Alternative zur Boden- und Freilandhaltung entwickelt) nicht um eine tierschutzwidrige Haltungsform handelt, muss sich der Übergangszeitraum an der üblichen Nutzungsdauer orientieren. Realistisch ist eine Nutzungsdauer der erst Ende des letzten Jahrzehnts installierten Haltungen bis zum Jahr 2035. CDU und CSU werden sich nicht auf einen früheren Zeitpunkt einlassen und damit nicht an einer verfassungsmäßig zweifelhaften Regelung beteiligen, die Existenzen bäuerlicher Betriebe gefährdet. Für uns muss es einen ausreichenden Vertrauensschutz geben.
Hinsichtlich des Bundesjagdgesetzes ist keine Novelle geplant. Das bestehende Jagdrecht enthält bereits Vorschriften, die eine wald- und tierschutzgerechte Jagd sicherstellen. Inwiefern hier Verschärfungen der Sanktionen sinnvoll erscheinen, ist Aufgabe der einzelnen Länder, auf Bundesebene sehen wir keinen Handlungsbedarf.

Die Förderung und Unterstützung des Ehrenamtes liegt mir persönlich ausgesprochen am Herzen, da ich aus eigener Erfahrung weiß, wie wichtig dieses für unsere Gesellschaft ist. Im Rahmen des Ehrenamtstärkungsgesetzes kommt die Erhöhung der Ehrenamtspauschale von 500 auf 720 € den in der Tierheimarbeit Engagierten zugute. In Hinblick auf eine stabile Finanzierung des Bundeshaushaltes sehen wir derzeit jedoch leider keinen Spielraum hinsichtlich einer Angleichung an bspw. den Übungsleiterpauschalbetrag im Bereich der Pflege älterer Menschen.

Hinsichtlich der Registrierungs- und Kastrationspflicht wurde den Landesregierungen die Möglichkeit zur Einführung einer Kastrationspflicht eingeräumt, die durch eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht ergänzt werden kann.

Wir halten es für richtig, einen bundeseinheitlichen Rahmen zu schaffen, die konkrete Entscheidung aber den Landesregierungen zu überlassen. Dort, wo es nicht nötig ist, wollen CDU und CSU die meisten sehr verantwortungsvollen Katzenhalter nicht mit Auflagen, Bürokratie und Kosten belasten. Eine tierschutzfachliche Notwendigkeit für eine bundesweite Registrierung und Kennzeichnung von Katzen und Hunden sehen wir nicht.

Eine verbindliche Kennzeichnungspflicht und Registrierung aller Hunde, Katzen sowie von weiteren Heimtieren halten wir angesichts der fünf Millionen privat gehaltenen Hunden und einer noch größeren Anzahl von Katzen für schlichtweg kaum durchführbar. Es wäre mit einem ähnlichen Verwaltungs- und Kostenaufwand zu rechnen wie bei der Kraftfahrzeugzulassung. Auch würde dem Problem der Aussetzung von Heimtieren eine Registrierung auf Grund der mangelnden Kontrollierbarkeit nicht effektiv entgegenwirken. Ich begrüße aber dennoch, dass der Deutsche Tierschutzbund als größte Tierschutzorganisation auf privater Basis die Möglichkeit der freiwilligen Kennzeichnung und Registrierung von Katzen, Hunden und anderen Heimtieren geschaffen hat. Dies hilft bei der Wiederauffindung entlaufener Hunde und Katzen und ist ein Beispiel für vorbildliche Privatinitiative in unserem Gemeinwesen.

Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Lietz