Frage an Matthias Wissmann bezüglich Arbeit und Beschäftigung

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Matthias Wissmann
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Frage von Melanie G. •

Frage an Matthias Wissmann von Melanie G. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Mich würde mal interessieren, warum es der Wirtschaft "angeblich" nicht möglich ist, gerechte Löhne für einige Arbeitsbereiche zu zahlen. ich kann das nicht nachvollziehen, dass man darüber überhaupt diskutieren muss, ob der Arbeitnehmer einen Anspruch auf einen Mindestlohn hat.
Meine Ansicht ist, es gehört zum Minimum an Gerechtigkeit, zur Würde, dass ein Mensch mit seiner Arbeit seine Existenz bestreiten kann. Das Sozialhilfeniveau zu verlangen ist wohl das Mindeste. Wer entscheidet eigentlich , welche Arbeit was wert ist? Jede Arbeit muss gemacht werden, dazu braucht man den Menschen. Der muss dafür existenzsichernd bezahlt werden. Es kann doch nicht sein, das wir Arbeit 1. und 2. Kategorie schaffen. die einen Teil zu Bettlern der Sozialhilfe macht, -Aufstockung durch die Solidargemeinschaft.
Warum ist ein Mindestlohn trotz hoher Gewinne der Konzerne nicht bezahlbar? Was ist die wahre Begründung dafür?
Für mich gibt es dafür gar keine. Das steuert auf eine Feudalgesellschaft zu, auf moderne Sklaverei.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Gatzke,

haben Sie vielen Dank für Ihren Eintrag vom 1. Februar, in welchem Sie sich für die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes Stellung beziehen. Gerne möchte ich auf Ihre berechtigten Fragen antworten.

In Deutschland bewegen sich mit steigendem Anteil aktuell 15 -- 20 % der Löhne im Niedriglohnbereich (nach internationaler Definition unter zwei Drittel des Medianlohns). Die gesetzlichen Regelungen auf diesem Gebiet sind deshalb von außerordentlich großer Bedeutung und ihre Wirksamkeit bei der Armutsbekämpfung steht zu Recht im Mittelpunkt der derzeitigen arbeitsmarktpolitischen Debatte.

Natürlich teile ich Ihre Forderung nach einer gerechten Entlohnung für die Beschäftigten in sämtlichen Wirtschaftbereichen. Für die Gewährleistung eines Existenz sichernden Einkommens sind die Unternehmen in die Pflicht zu nehmen. Die Einführung einer verpflichtenden Mindestlohnzahlung scheint für das Problem eine einfache Lösung darzustellen, sie wird in der Praxis jedoch keinen Beitrag zur effektiven Armutsbekämpfung leisten können.

Im Zeitalter der voranschreitenden Globalisierung sehen sich die deutschen Betriebe einer starken Konkurrenz durch die so genannten Niedriglohnländer, insbesondere in Osteuropa und Asien, ausgesetzt. Liegt die Produktivität eines Arbeitsplatzes in Deutschland unterhalb eines gesetzlich bestimmten Mindestlohnes, werden die Unternehmen auf Grund der ihnen daraus entstehenden Verluste gezwungen, sich nach Möglichkeiten umzuschauen, die betreffenden Stellen ins kostengünstige Ausland zu verlagern.

Ein derart starker Eingriff in das Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt hätte zur Folge, dass die Arbeitslosigkeit steigt und dadurch der theoretisch positive Effekt eines Mindestlohnes überkompensiert wird. Je höher dieser angesetzt wird, desto höher ist auch die Barriere, welche die Erwerbslosen auf ihrem Sprung zurück in den ersten Arbeitsmarkt überwinden müssen, die Arbeitslosigkeit wird weiter verfestigt.

Als effektiveres arbeitsmarktpolitisches Instrument befürwortet die CDU/CSU-Bundestagsfraktion daher die Einführung eines Kombilohn-Modells, das auch seitens vieler Wirtschaftsexperten unterstützt wird. Die Idee ist, dass der Staat zu niedrige Löhne per Zuschuss an die Arbeitnehmer bis zu einer festzulegenden Höhe anhebt. Auf diese Weise werden die Rahmenbedingungen dafür erbracht, dass Arbeitsplätze zu sozialverträglichen Bedingungen geschaffen und erhalten werden können. Eine gesetzlich verpflichtende Mindestlohnzahlung dagegen steht mit ihren Effekten im Widerspruch zu der obersten Prämisse der Unionsparteien in der Beschäftigungspolitik: "Sozial ist, was Arbeit schafft."

Ich hoffe Ihre Fragen damit für Sie zufrieden stellend beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen,
Matthias Wissmann