Frage an Max Burger-Heidger bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Max Burger-Heidger
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Thomas M. •

Frage an Max Burger-Heidger von Thomas M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Burger,

Sie bezeichnen sich als Architekt für Produktentwicklung. Diesen Beruf gibt es meines Wissens nicht. Die Berufsbezeichnung "Architekt" ist gesetzlich geschützt. Sie darf nur von Die Berufsbezeichnung "Architekt" ist gesetzlich geschützt. Sie darf nur von Personen geführt werden, die in der Architektenliste des Bundeslandes eingetragen sind. Voraussetzung dafür ist neben dem Architekturstudium eine mindestens zweijährige praktische Tätigkeit in den Berufsaufgaben, die mit eigenen Arbeiten belegt werden muss. Die Architektenkammer nimmt die Eintragung vor und überwacht die Einhaltung der Berufspflichten. Der gesetzliche Schutz der Berufsbezeichnung "Architekt" dient dem Verbraucherschutz.

Wie stehen Sie dazu, sich mit diesem Titel zu schmücken?

Freundliche Grüße, Thomas Mügge

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Thomas Mügge,

es freut mich, dass Sie meine Internet-Präsenz so aufmerksam gelesenhaben, dennoch scheint es Ihnen entgangen zu sein, daß ich mich nichtaktuell als "Architekt für Produktentwicklung" bezeichne, sondern
lediglich von 1994 - 99 als solcher gearbeitet habe. Vielleicht sollten Sie Ihre Frage daher besser an meinen damaligen Arbeitgeber, die mittelständische Unternehmensgruppe Hering-Bau, in Holzhausen im
Siegerland stellen, für die ich damals als Bereichsleiter Entwicklung tätig war und die in meinem Arbeitsvertrag eben die von Ihnen beanstandete Berufsbezeichnung eingetragen hatte.
Auch die Bezeichnung "Bühnen- und Filmarchitekt" ist lediglich eine gebräuchliche Tätigkeitsbeschreibung. Da ich nicht Mitglied einer Kammer oder eines anderen Berufsverbandes bin und auch nie werden wollte, ist
mir sehr wohl bewußt, dass ich - obwohl ein abgeschlossenes Studium des Produktdesign und Studium im Fachbereich Architektur, Stadt- und Landschaftsplanung durchlaufen - mich selbstverständlich nach Recht und Gesetz nicht "Freier Architekt" nennen darf, nicht nennen möchte und auch nicht genannt habe. Ich halte Kammern im Allgemeinen ohnehin für ein anachronistisches Überbleibsel aus dem Zeitalter des Absolutismus. Schmückende Titel waren und sind mir nicht sonderlich wichtig, ich schmücke mich lieber mit Vielfältigkeit, Flexibilität und Ideenreichtum, die ich in meinen bisherigen beruflichen Stationen unter Beweis stellen konnte.

Ich würde mich freuen, wenn Sie sich am 26.3. dafür entscheiden könnten, mir Ihre Stimme zu geben. Nicht erstarrter Stukturkonservativismus sondern Kreativität, Innovationsgeist und die sensible Wahrnehmung
sozialer Prozesse sind die Werte, die der 18. Landtag von Baden-Württemberg so dringend benötigt.

Mit freundlichen Grüßen

Max Burger-Heidger