Frage an Max Stadler bezüglich Recht

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Max Stadler
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Frage an Max Stadler von Jörg W. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Stadler,

danke für Ihre Antwort. Wie ich bereits erwähnte, funktioniert das neue Rechtsmittel Gehörsrüge nach Angaben aus Anwaltskreisen nicht. Welche Anstrenungen werden unternommen, funktionierenede gesetzliche Bestimmungen zu schaffen? Könnte nicht für die Rechtsprechung weitestgehend die Computertechnik anstatt der Richter eingesetzt werden? Z.B. könnten die Fakten in computerlesbare Formulare eingetragen werden und der Computer sucht nach Lösungen. Damit könnte die Allgemeinheit entlastet und es könnten die vielfältigen nachteiligen menschlichen Eigenschaften (wie das Streben nach "kurzem Prozess", Kollegialität und Ächtung von Kritikern) weitestgehend ausgeschaltet werden.

Mit besten Grüßen
J. Wende

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FDP

Sehr geehrter Herr Wende,

mit Ihrer Frage sprechen Sie das Thema an, inwieweit Richter durch Computertechnik ersetzt werden könnten. Das ist interessant, denn ich erinnere mich, dass es genau diese theoretische Debatte in durchaus ernstzunehmender Form während meiner Studienzeit gegeben hat, als das Computerzeitalter gerade erst begonnen hat. Damals lautete aber schon die Antwort, dass Richter keine "Subsumtionsautomaten" seien. Rechtsprechung ist eben mehr, als Daten in einen Computer zu geben und dann auf eine Antwort, die sich beispielsweise an Urteilen der Obergerichte orientiert, zu warten.

Wenn dies überhaupt annähernd funktionieren könnte, dann allenfalls in Rechtssystemen, die wesentlich stärker auf Präjudizien aufbauen (Case law) als unser System. Viele Gesetze enthalten auslegungsbedürftige und sehr allgemein gehaltene Begriffe, so dass Richter Wertungen vornehmen müssen. Rechtsanwendung ist eben mehr als nur Technik.

Möglich ist es dagegen, Computertechnik als Hilfsmittel einzusetzen, um z.B. über die Eingabe von Stichworten einen raschen Überblick über de zu einem Rechtsproblem vorliegende Rechtsprechung und Literatur zu gewinnen. Dies geschieht ja auch.

Mit freundlichen Grüßen

Max Stadler, MdB