Antwort 10.09.2008 von Melanie Huml CSU
(...) Den Gesetzesbeschluss zur Einführung von Studienbeiträgen (max 500Euro pro Halbjahr) in Art. 71 des neuen Bayerischen Hochschulgesetzes vom Mai 2006 habe ich mitgetragen. (...)
(...) Den Gesetzesbeschluss zur Einführung von Studienbeiträgen (max 500Euro pro Halbjahr) in Art. 71 des neuen Bayerischen Hochschulgesetzes vom Mai 2006 habe ich mitgetragen. (...)
(...) Auf der einen Seite kann ich gut verstehen, dass es vielen gerechter erscheinen mag, Erwerbsminderungsrenten ohne Abschläge auszuzahlen. Immerhin haben aus gesundheitlichen Gründen in ihrer Erwerbsfähigkeit Geminderte nicht die Wahl, bis zum regulären Renteneintrittsalter weiterzuarbeiten. (...)