Antwort 04.02.2026 von Melanie Nerlich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Verordnung zur Verwendung von Blei in Fischereigerät ist unmittelbar geltendes Recht, so dass keine Anpassung des Hamburgischen Fischerei- und Angelgesetzes notwendig ist - die Verordnung gilt dann direkt, auch in Hamburg.