Portrait von Michael Kretschmer
Antwort 08.01.2010 von Michael Kretschmer CDU

(...) Diese Lebenshaltungskosten werden im Rahmen der Hartz-IV-Regelsätze bei den Empfängern dieser Sozialleistung vom Staat bereits komplett übernommen. Daher wird die Kindergelderhöhung mit den Leistungen im Rahmen von Hartz IV verrechnet. (...)