Dabei bietet der LehrplanPLUS Raum für genügend schulspezifische Ausgestaltungsmöglichkeiten, wovon Sie einige bereits in Ihren Ausführungen genannt haben.
Damit es nicht zu Ungleichheiten zwischen Auszubildenden und Schülerinnen und Schülern im vergleichbaren Alter kommt, hat der Gesetzgeber für Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 11 das Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulwegs (SchKfrG) geändert (Plenumsbeschluss am 19. Juli 2023):
Die Aufwandsträger des Schulaufwands sind laut Artikel 8 des Schulfinanzierungsgesetzes die zuständigen kommunalen Körperschaften
Die unterschiedliche Besoldung von Fachlehrkräften und Studienrätinnen und Studienräten beruht auf besoldungsrechtlichen Regelungen
Ganz allgemein kann ich Ihnen jedoch mitteilen, dass die Sachlage im von Ihnen beschriebenen Fall diskussionswürdig ist und eine gesetzliche Klärung deshalb wünschenswert wäre.
Allerdings gehört der Lobbyismus, also die organisierte Interessenvertretung, zur Politik auch dazu. Ich selbst komme häufig mit Verbänden, Vereinen etc. in Kontakt, um mir verschiedene Positionen anzuhören und danach eine fundierte Entscheidung treffen zu können.