Auch wenn die Ankündigung noch Spielraum für Verbesserungen lässt, sind wir froh, dass die gerechtfertigte Angleichung vorgenommen werden soll und sehen dies als Erfolg unserer hartnäckigen Arbeit.
Nach dem Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz (vgl. dort Art. 21) wird an den öffentlichen Schulen grundsätzlich Lernmittelfreiheit nach Maßgabe dieses Gesetzes gewährt. Somit sind die Träger des Schulaufwands verpflichtet, die Schülerinnen und Schüler leihweise mit Schulbüchern zu versorgen.
Dadurch wird dem zentralen Grundanliegen des Sportunterrichts Rechnung getragen, allen Schülerinnen und Schülern Freude am Sporttreiben zu vermitteln und sie dauerhaft über die Schulzeit hinaus für sportliches Handeln zu motivieren.
Mit kultusministeriellem Schreiben (KMS) an die bayerischen Schulen vom 05. Januar 2022 (Az. ZS.4- BS4363.2022/4) wurde aufgrund der pandemischen Lage ausdrücklich darum gebeten, mehrtätige Schülerfahren einschließlich Schüleraustausche abzusagen.