vielen Dank für Ihre Frage. Die Beziehungen zwischen Staat und Kirche sind im Grundgesetz geregelt und die entsprechende Ausgestaltung im Konkordat bzw. im Staatskirchenvertrag festgelegt.
Oberstes Ziel für dieses Schuljahr ist durchgehender Präsenzunterricht bei einem hohen Sicherheitsstandard.
Oberstes Ziel für dieses Schuljahr ist durchgehender Präsenzunterricht bei einem hohen Sicherheitsstandard.
Eine Teilnahme von Lehrkräften daran ist indes nicht vorgesehen. Zum einen besteht hierfür keine rechtliche Grundlage, zum anderen wäre dies – insbesondere aufgrund der hohen Inzidenzwerte bayernweit – kapazitätsmäßig (Labore und Testmaterial) kaum leistbar.
Tarifvertragliche Regelungen zum Bildungsurlaub bzw. freiwillige betriebliche Freistellungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu Zwecken der beruflichen Weiterbildung sind bereits in den meisten Wirtschaftszweigen praktizierter Ansatz.