Darf die DB in Ingolstadt einen neuen Hauptbahnhof bauen lassen, in dem auch Teile der Stadtverwaltung untergebracht werden sollen, ohne diesen Bauauftrag im EU-Amtsblatt ausgeschrieben zu haben?

Michael Theurer
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FDP
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Frage von Peter S. •

Darf die DB in Ingolstadt einen neuen Hauptbahnhof bauen lassen, in dem auch Teile der Stadtverwaltung untergebracht werden sollen, ohne diesen Bauauftrag im EU-Amtsblatt ausgeschrieben zu haben?

Sehr geehrter Herr Theurer,
als ehemaliger Vorsitzender des Ausschusses für Haushaltskontrolle im Europäischen Parlament wissen Sie sicher um die Schwierigkeiten, die Einhaltung des EU-Vergaberechts durchzusetzen.
Anscheinend tut sich auch die Deutsche Bahn AG damit recht schwer.
Hintergrund meiner Frage ist ein Bericht in der Zeitung Die Welt vom 1. Dezember 2021:
https://www.welt.de/wirtschaft/article235396462/Bahnhofsneubau-Verstiess-die-Deutsche-Bahn-gegen-EU-Recht.html
Zu dem Projekt in Ingolstadt gibt es auch eine Pressemitteilung der DB vom 27. August 2021, die sich hier findet:
https://www.deutschebahn.com/pr-muenchen-de/aktuell/presseinformationen/Neues-Empfangsgebaeude-fuer-Ingolstaedter-Hauptbahnhof--6355486
Danke im Voraus für Ihre Antwort und
Mit freundlichen Grüßen
Peter Sc.

Michael Theurer
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr S.,

haben Sie vielen Dank für ihre Frage über Abgeordnetenwatch. Als Petent haben Sie das Europäische Parlament in dieser Frage aufgefordert die Beschaffungspolitik der Deutsche Bahn AG zu untersuchen und sicherzustellen, dass diese den EU-Rechtsvorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge entspricht, was die Errichtung neuer Bahnhöfe betrifft. Eine Nachfrage dazu müssten Sie an die zuständige Stelle richten. Generell wird die Funktion der Wettbewerbsaufsicht durch die EU-Kommission (Generaldirektion Wettbewerb) ausgeübt. Ich bitte um Verständnis, dass ich als Abgeordneter weder Rechtsberatung leisten noch einer Prüfung der EU-Kommission vorgreifen kann.

Mit freundlichen Grüßen,
Michael Theurer

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