wie können Sie eine Impfpflicht mit dem Artikel 1 des Grundgesetzes vereinbaren?

Michael Theurer
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FDP
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Frage von Jens R. •

wie können Sie eine Impfpflicht mit dem Artikel 1 des Grundgesetzes vereinbaren?

Sehr geehrter Herr Theurer,

wie können Sie eine Impfpflicht mit dem Artikel 1 des Grundgesetzes vereinbaren? Eine Impfung ist ein medizinischer Eingriff in das Immunsystem. Dazu bedarf es der zwanglosen und freiwilligen Einwilligung des Patienten. Eine Impfpflicht widerspricht dem Freiwilligkeit und es entstehen Zwänge. Natürlich hofft man mit einer Impfpflicht Pandemien zu verhindern, jedoch kann und darf das Individualrecht nicht ausgehelbelt werden. Ganz zu Schweigen von den Vertrauensverlusten in die Ärzte, die ja die Patienten zwangsbehandeln müssen. Von dem Problemen mit dem Nürnberger Kodex ganz zu schweigen.
Ich würde mich über eine Rückmeldung mit Ihrer Meinung dazu freuen und hoffe inständig, daß Sie sich gegen eine Impfpflicht entscheiden werden.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Jens R.

Michael Theurer
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Dr. R.,

wir Freie Demokraten nehmen die Debatte um die Impfpflicht sehr ernst. Es muss sorgfältig abgewogen werden zwischen dem erheblichen Grundrechtseingriff einerseits und der Schutzpflicht des Staates andererseits. Ich werbe für den Dreiklang Impfen, Testen und Boostern.

Zur Entscheidung über dieses sensible Thema werden fraktionsübergreifende Gruppenanträge vorgelegt. Die erste Beratung der Anträge findet am Donnerstag, 17.03.2022, von 9 - ca. 10.30 Uhr im Plenum des Deutschen Bundestages statt. Sie können die Debatte live bei Phoenix oder im Internet unter www.bundestag.de verfolgen. Anschließend werden die Anträge an den fachlich zuständigen Ausschuss für Gesundheit zur weiteren Beratung überwiesen. Dieses Verfahren hat sich bei vergleichbaren Entscheidungen erfolgreich bewährt.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Theurer

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