Frage an Monika Brüning bezüglich Recht

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Monika Brüning
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Frage von Heinz S. •

Frage an Monika Brüning von Heinz S. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Brüning,

als Vertreterin meines Wahlkreises möchte ich Sie zum Stand der Unterhaltstreform befragen.
Das Gutachten soll momentan beim Herrn Röttgers liegen, ich habe grosse Bedenken, dass Sie, insbesondere durch die CDU, immer weiter verzögert wird.
Als Scheidungsfall, verursacht durch 4 jährigen Ehebruch (2 Männer aus Zeitungsanzeigen) meiner Ex-Frau habe ich die Hoffnung wenigstens auf Dauer die Zahlungen an meine Ex-Frau, von zu Zeit 1035 Euro begrenzen zu können. Hier setze ich besonders auf die erhöhte Erwerbsobliegenheit, da aufgrund guter Kinderbetreuung in der IGS Garbsen eine einfache Ausweitung der Tätigkeit meiner Frau möglich wäre. Sie strebt dies aufgrund der finanziellen Absicherung durch mich nicht an und aufgrund des aktuellen Altersphasenmodells, dass die Justiz sturr und naiv anwendet wird sie auch nicht dazu angehalten. Das mich diese Situation sehr belastet, vor allem wegen der ungerechten moralisch nicht gerechtfertigten Zahlung können sie sich vorstellen.

Millionen von Menschen geht dieses Thema an, die Poltik scheint hier aber eine geringe Priorität zu sehen:-(

Mit freundlichen Grüssen

Heinz Suelmann

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Suelmann,

vielen Dank für Ihre Frage bezüglich des derzeitigen Standes der Unterhaltsreform, der ich gern nachkommen möchte.

Am 5. April 2006 ist der Entwurf der Bundesregierung über ein Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts vom Bundeskabinett beschlossen worden. Entsprechend dem Gang des Gesetzgebungsverfahrens wurde er zunächst dem Bundesrat zugesandt (Bundesrats-Drucksache 253/06 vom 7. April 2006).

Der Bundesrat hat den Gesetzentwurf begrüßt und in seiner Sitzung vom 19. Mai 2006 Stellung genommen (Bundesratsdrucksache Nr. 253/06 vom 19. Mai 2006). Zu dieser Stellungnahme hat sich die Bundesregierung im Juni 2006 geäußert (Bundestagsdrucksache Nr. 16/1830 vom 15. Juni 2006, S. 37f.).

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf (Bundestagsdrucksache Nr. 16/1830 vom 15. Juni 2006) in der Sitzung vom 29. Juni 2006 in erster Lesung beraten und beschlossen, den Entwurf an den Rechtsausschuss, den Finanzausschuss und den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu überweisen.

Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 16. Oktober eine öffentliche Sachverständigenanhörung zur Unterhaltsrechtsreform durchgeführt. Die Sachverständigen haben den Entwurf mehrheitlich sehr positiv beurteilt. Die Ziele der Reform und deren Umsetzung im Entwurf sind überwiegend für überzeugend erachtet worden.

Am 23. Mai 2007 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die unterschiedliche Dauer der Unterhaltsansprüche für die Betreuung ehelicher und nichtehelicher Kinder nach dem geltenden Recht verfassungswidrig ist (Beschluss vom 28. Februar 2007, 1 BvL 9/04). Das Gericht stellt klar, dass Eltern von ehelichen und nichtehelichen Kindern gleich zu behandeln sind, soweit es um den Unterhalt geht, der ausschließlich wegen der Betreuung der Kinder gezahlt wird.

Dieser Entscheidung hat das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts Rechnung zu tragen. Der Deutsche Bundestag hat daher die für den 25. Mai 2007 geplante Verabschiedung des Gesetzes von der Tagesordnung genommen. Das Bundesjustizministerium prüft derzeit, wie der Regierungsentwurf an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts angepasst werden kann. Die Entscheidung hat der Deutsche Bundestag zu treffen. Gegenwärtig ist noch offen, wann die abschließenden Beratungen des Deutschen Bundestages stattfinden werden und das Gesetz in Kraft treten kann. Als Konsequenz hieraus werden die unterhaltsrechtlichen Regelbeträge turnusgemäß zum 1. Juli 2007 erneut angepasst.

Weitere Schritte vor der Verkündung und dem Inkrafttreten der Unterhaltsrechtsreform sind die 2. und 3. Lesung des Gesetzes im Deutschen Bundestag, die noch in diesem Jahr vorgesehen ist, und der „zweite Durchgang“ der Reform im Bundesrat.

Da den Abgeordneten eine rechtliche Beratung nicht erlaubt ist, nehme ich zu Ihrer persönlichen Situation keine Stellung.

Mit freundlichen Grüßen

Monika Brüning, MdB