Frage an Monika Hohlmeier bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Monika Hohlmeier
CSU
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Frage von Sylwia M. •

Frage an Monika Hohlmeier von Sylwia M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Fr. Hohlmeier,
wie wird man EU-Abgeordnete?
mfG.
Meissner

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Meissner,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage vom 2. März 2011.

Die Mitglieder des Europäischen Parlaments werden seit 1979 alle fünf Jahre in „allgemeiner, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt“(Art. 14 Absatz 3 EU-Vertrag). Weitere Rechtsgrundlage der Wahlen ist der 1976 verabschiedete „Direktwahlakt“ (Beschluss und Akt zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Abgeordneten des Europäischen Parlaments vom 20. September 1976). Bis 1979 wurden die Abgeordneten nicht gewählt, sondern von den nationalen Parlamenten aus den eigenen Reihen bestimmt. Mit dem Vertrag von Maastricht, der 1992 in Kraft getreten ist, ist in der Europäischen Union eine „Unionsbürgerschaft“ eingeführt worden. Diese ergänzt die Staatsbürgerschaft und bedeutet unter anderem das Recht für den Inhaber der Unionsbürgerschaft, das Europäische Parlament in der gesamten EU jeweils am Wohnsitz wählen zu dürfen.

Im Juni 1979 zogen 410 direkt gewählte Abgeordnete in das Europäische Parlament ein. Seither ist die Zahl der Abgeordneten mit jedem weiteren Mitgliedsstaat stetig gestiegen auf 736 nach der Europawahl 2009. Vor allem die Erweiterung im Jahr 2004, im Rahmen derer Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Malta und Zypern der Europäischen Union beigetreten sind, hat einen deutlichen Anstieg der Abgeordnetenmandate gebracht. Die Zahl der deutschen Europaabgeordneten lag ab 1973 bei 81, mit der deutschen Einheit ist die Zahl auf 99 gestiegen. Im Vertrag von Lissabon, der am 1. Dezember 2009 in Kraft getreten ist, wird die Zahl der Abgeordneten neu berechnet und für Deutschland auf 96 festgelegt. Diese Neuberechnung wird mit der nächsten Wahl 2014 umgesetzt.

Die Wahl für das Europäische Parlament erfolgt in jedem der 27 Mitgliedsstaaten einzeln. Bei der Anzahl der zu wählenden Abgeordneten je Mitgliedsstaat gilt das Prinzip der degressiven Proportionalität. Das bedeutet, dass größere Mitgliedsstaaten grundsätzlich mehr Abgeordnete stellen dürfen als kleinere. In den kleineren Staaten hat ein Abgeordneter dagegen weniger Einwohner zu vertreten, als in den größeren Staaten: So entfallen auf Deutschland (82,5 Mio. Einwohner) 96 Sitze, d. h. ein Sitz auf 859.000 Einwohner, auf Malta (0,4 Mio. Einwohner) 6 Sitze, d. h. ein Sitz auf 67.000 Einwohner. Im Durchschnitt kommt europaweit ein Sitz auf je rund 665.000 Einwohner.

Gewählt werden kann in Deutschland nach dem Europawahlgesetz (EuWG, Artikel 6b) jeder Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 GG, unabhängig von seinem Wohnsitz, beziehungsweise ein Unionsbürger mit Wohnsitz in Deutschland, der am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat und nicht vom Wahlrecht oder der Wählbarkeit ausgeschlossen ist.

Die Aufstellung der Kandidaten erfolgt in Deutschland über Listen auf Bundes- bzw. Landes-Ebene, meist über die nationalen Parteien. Bei den letzten Wahlen für das Europäische Parlament traten die meisten Parteien mit bundesweiten Wahllisten an, CDU und CSU stellten Landeslisten. Anders als bei der Bundestagswahl hat der Wähler nur eine Stimme, mit der er eine der Listen ankreuzen kann. Bei der Sitzverteilung werden nur Parteien und sonstige politische Vereinigungen berücksichtigt, die aufgrund ihres Stimmenanteils im gesamten Bundesgebiet mindestens fünf Prozent aller bei der Wahl abgegebenen gültigen Stimmen erreicht haben (sog. 5-%-Sperrklausel). Die verschiedenen Mitgliedsstaaten haben hier unterschiedliche Modelle. In vielen Ländern gilt keine oder eine niedrigere Sperrklausel. Viele Mitgliedsstaaten ermitteln ihre Abgeordneten über mehrere Wahlkreise, so zum Beispiel in Italien.

Die CSU hat für die Aufstellung ein klares Verfahren:

Ein Verband macht Vorschläge für Kandidaten, die auf die Liste der CSU aufgenommen werden sollten. In der Regel reichen die CSU-Bezirksverbände und die Arbeitsgemeinschaften Vorschläge für eine Landesliste der CSU an den Parteivorstand. Die Liste für die Europawahl wird dann gemäß Satzung bei der„Delegiertenversammlung zur Europawahl“ abgestimmt. Bei der letzten Landesdelegiertenversammlung wurde jeder Listenplatz individuell abgestimmt, so dass es um einen Platz auf der Liste mehrere Bewerber geben kann und die Delegierten dann per Wahl entscheiden, welcher Kandidat auf welchen Platz der Liste kommt. Je nach prozentualem Stimmenanteil ziehen dann die Abgeordneten der verschiedenen Listen in das Europäische Parlament ein. Bayern ist durch acht Europaabgeordnete der CSU, drei der SPD, eine der FDP, einen der Grünen und einen der Linken, insgesamt also 14 Europaabgeordnete vertreten.

Die nächste Europawahl findet im Jahr 2014 statt.

Mit freundlichen Grüßen

Monika Hohlmeier

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