Frage an Monique Troedel von Mehmet K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Wie finden Sie kommunales Wahlrecht für Nicht-EU-Ausländer in Bremen ?
Bürgerschaftswahl Bremen - Kommunales Wahlrecht für Nicht-EU-Ausländer
Ich bin der Meinung, dass die Nicht-EU-Ausländer, die seit 5 Jahren in Deutschland sind, an Kommunalwahlen wie die anderen EU-Staatsbürger von 27 EU Mitgliedstaaten teilnehmen dürfen.
Sie sind von Entscheidungen der Kommunalparlamente in Angelegenheiten der Daseinsvorsorge (Kindergarten, Schule, Bauplanun g etc.) in gleicher Weise unmittelbar betroffen. Ich denke, es ist ein wichtiger Schritt in Richtung Integration. Die heutige Gesellschaft trägt multikulturellen und multiethnischen Charakter. Diese Wirklichkeit darf nicht länger ignoriert, sondern ihr muss endlich entsprochen werden. Die ausländische Wohnbevölkerung ist schon längst zu einem festen Bestandteil des ökonomischen, politischen, kulturellen und sozialen Lebens geworden. Ich denke, wenn die EU-Bürger 3 Monate nach der Einreise an Kommunalwahlen hier teilnehmen dürfen, sieht man darin eine Form Diskriminierung nach Staatsbürgerschaft. Außerdem gibt es ein Wahlrecht für die Nicht-EU-Ausländer auf kommunaler Ebene in vielen europäischen Staaten: Schweden, Dänemark, den Niederlanden, Irland, Frankreich und der Schweiz, Belgien. Ich glaube, wer seit Jahren ( z.B 5 Jahre ) hier lebt und Steuern zahlt, soll mitbestimmen dürfen.