Frage an Nikolaus Tschenk bezüglich Wirtschaft

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Nikolaus Tschenk
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Patrick H. •

Frage an Nikolaus Tschenk von Patrick H. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Tschenk,

ich wollte Sie fragen wie Sie zum neuen Glücksspielgesetz des Landes ´Baden-Württemberg stehen. Ich selbst arbeite bei einem Automatenaufsteller und befürchte durch das neue Gesetz sehr große Probleme für meinen Arbeitgeber. Ich arbeite dort nun schon seit 10 Jahren und habe das Gefühl, das wir als Automatenaufsteller nicht gewollt sind, aber unsere Steuern sind überall willkommen. Dies wurde uns auch schon direkt von Sachbearbeitern diverser Gemeinden in BW so gesagt. Das neue Gesetz bereitet nicht nur mir Kopfzerbrechen, sondern auch zahlreichen Kollegen. Wir alle befürchten, das wir unseren Job verlieren könnten wenn unsere Branche noch stärker reglementiert wird.

Wenn ich dann noch lesen muss, das Ihr Kollege HerrJosha Frey sogar die Geldspielgeräte aus Gaststätten verbannen will, kann ich nur mit dem Kopf schütteln. Ich hoffe Ihnen ist bewusst, das dies nicht nur für die Automatenaufsteller das Aus bedeuten könnte, sondern auch viele Gastwirte. Ich sehe tagtäglich das unsere Kunden auf die Einnahmen aus den Automaten angewiesen sind. Die meisten Wirte zahlen z.B. den Großteil Ihrer Pacht durch die Einnahmen aus den aufgestellten Automaten.

Ich kann diese Politik nicht unterstützen und möchte Sie bitten mir Ihre Einstellung zu dieser Thematik mitzuteilen.

Mit freundlichen Grüßen
Patrick Heisler

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Heisler,

für Ihren Wunsch nach einem sicheren Arbeitsplatz habe ich großes Verständnis. Ich bin in meinem Berufsleben mehrmals - auch über Monate hinweg - arbeitslos gewesen und weiß daher, wie man sich in einer Situation fühlt, in der der eigene Arbeitsplatz bedroht ist.

Nichts desto trotz unterstütze ich das neue Glückspielgesetz der Landesregierung. Dies tue ich, weil es zur polititschen Veranstwortung eines Abgeordneten gehört, verschiedene Rechtsgüter oder Bedürfnisse und Ansprüche gegeneinander abzuwägen.

Im Falle des Glückspiels geht es hier vor allem um Kinder- und Jugendschutz sowie den Schutz von Familien vor den Folgen der Spielsucht. Da Spielsüchtige häufig den gesamten Besitz der Angehörigen verspielen, bringen sie immenses Leid über ihre Kinder, Ehepartner oder Verwandte.

Des Weiteren besteht ein berechtigtes öffentliches Interesse daran, die Anzahl von Glückspiel-Einrichtungen zu beschränken, damit in bestimmten Umgebungen die Ladenmieten nicht weiter steigen. Damit ist in vielen Stadt- oder Vorortbereichen u. U. ein Ladensterben verbunden, was nicht im Interesse der Bevölkerung sein kann. Die Nahversorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs steht hier somit eben in Konflikt mit dem Wunsch, seinem Gewerbe nachzugehen. In solchen Fällen müssen wir als Gesetzgeber also regelnd eingreifen.

Zum Thema Steuern soviel:
Die Tatsache, dass ein Gewerbebetrieb Steuern zahlt, ist eine Selbstverständlichkeit. Das ergibt sich aus der Steuergesetzgebung, der alle anderen Gewerbetreibenden auch unterliegen. Somit handelt es sich hier nicht um eine besondere Leistung der Glückspielunternehmen.
Das Zahlen von Steuern bedeutet auch nicht, dass die Steuerzahler danach von allen Auflagen befreit sind. KfZ-Hersteller zahlen Steuern, müssen aber dennoch Auflagen bei Sicherheit oder Schadstoff-Ausstoß hinnehmen, da es eben auch darum geht, die Sicherheit und die Gesundheit der Bevölkerung zu bedenken.

Das Zusammenleben von Bevölkerung, Industrie, Gewerbetreibenden usw. in einer modernen Gesellschaft ist geprägt von einer dauerhaften Abwägung zwischen unterschiedlichen Bedürfnissen. Dass hier die Politik regelnd eingreift, ist dabei eher ein Standort-Vorteil, da alle Betroffenen Rechtsicherheit haben.

Insofern dürfte das neue Gesetz der Landesregierung auch für Sie und Ihren Arbeitgeber eher Klarheit und Sicherheit bringen. War würde denn z. B. mit Ihrem Arbeitsplatz geschehen, wenn ohne klare Regelung in der Umgebung Ihres Arbeitsplatzes mehrere neue Glückspiel-Läden öffnen würden und Ihr Arbeitgeber dadurch Konkurs anmelden müsste?

Was die Geldspielgeräte in Gaststätten anbelangt, so sind diese nicht Regelungsgegenstand des neuen Gesetzes und somit nicht betroffen.

Ich hoffe, ich kann Ihnen mit meinen Ausführungen ein wenig weiterhelfen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Nikolaus Tschenk