Antwort 21.02.2025 von Nils Hansen SPD
Digitale Werbeanlagen haben den Vorteil, dass sie auch zur Wiedergabe von amtlichen Warnmeldungen zum Zivil- und Katastrophenschutz eingesetzt werden können, dazu muss der Vertragspartner verpflichtet werden.
Digitale Werbeanlagen haben den Vorteil, dass sie auch zur Wiedergabe von amtlichen Warnmeldungen zum Zivil- und Katastrophenschutz eingesetzt werden können, dazu muss der Vertragspartner verpflichtet werden.