Frage an Norbert Glante bezüglich Gesundheit

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Norbert Glante
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Frage von Theo P. •

Frage an Norbert Glante von Theo P. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Glante,

Ihre Antwort vom 08.05. an Herrn Hartenfeller verblüfft mich doch ein wenig.

Sie schreiben, dass die FDA die E-Zigarette als Tabakprodukt regulieren möchte.
Soviel mir bekannt ist, enthält die E-Zigarette keinen Tabak.

Aus meiner Sicht ist die E-Zigarette ein reines Genussmittel. Und auf den Liquids, die ich zur Zeit zu Hause habe, steht drauf, was drin ist. Genauso wie auf vielen anderen Artikeln des täglichen Bedarfs.

Wer sagt mir denn, ob nicht in vielen Artikeln des täglichen Bedarfs gefährliche Inhaltsstoffe enthalten sind, diese aber auf der Verpackung nicht deklariert werden?
In den normalen Zigaretten sind auch schon seit Jahren/Jahrzenten gefährliche Inhaltsstoffe enthalten und keiner hat diese auf der Verpackung deklariert.

Warum lassen wir es nicht so, wie es ist und jeder kann sein Nikotin so zuführen, wie er möchte? Ich möchte von der EU nicht zu Tode geschützt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Theo Pimpertz

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Sehr geehrter Herr Pimpertz,

ich kann Ihre Sorge vor einer Überregulierung durch EU-Vorschriften nachvollziehen und setze mich daher in meiner parlamentarischen Arbeit nach bestem Wissen und Gewissen für vernünftige Lösungen ein, wobei dem Verbraucherschutz stets eine wichtige Rolle zukommt.
Nun handelt es sich im Fall der E-Zigarette zum einem um ein Genussmittel, zum anderen aber auch um ein Mittel, sich von gesundheitsschädigender Zigarettenabhängigkeit zu befreien. Die E-Zigarette ist zudem ein relativ neues Produkt, dessen Langzeitwirkung auf die Gesundheit noch nicht absehbar ist.
In der nun zur Revision anstehenden sogenannten "Tabakrichtlinie" soll nun auch der relativ neue und überaus expandiere Markt für E-Zigaretten Berücksichtigung finden. Die E-Zigarette ist somit eine der im Titel erwähnten "verwandten Erzeugnisse" des Richtlinienvorschlags zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen

E-Zigaretten enthalten eben Nikotin, ein stark süchtig machendes Nervengift. Es ist nicht auszuschließen, dass die E-Zigarette als Einstiegshilfe in den regulären Tabakkonsum verleiten kann, besonders bei schutzbedürftigen Minderjährigen.

Vor diesem Hintergrund kann eine Regulierung als Tabakprodukt gerechtfertig sein, so lange diese zu transparenten und einheitlichen Standards für den Verbraucher führen.

Mit freundlichen Grüßen,

Norbert Glante