Frage an Norbert Glante bezüglich Arbeit und Beschäftigung

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Norbert Glante
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Frage von Guenter S. •

Frage an Norbert Glante von Guenter S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Glante!

In meinem Kollegenkreis (Schichtarbeiter) ist eine kontroverse Diskussion entstanden.
Ein Kollege behauptet nach gültigem EU Recht, dürfen Arbeitnehmer mit mindestens 35-jährigen absolvierten Wechseldienst, dass Recht haben mit 55-Lebensjahren in Rente zu gehen.
Ist das in Deutschland möglich? Ist so eine Gesetzgebung für Deutschland eventuell in Vorbereitung?

Vielen Dank für Ihre Antwort!

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schoenitz,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. In der Tat sprechen Sie ein Thema an, das immer mal wieder Fragen aufwirft.

Was unsere nationale Regelung betrifft, kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Die Regelaltersgrenze bei der gesetzlichen Rentenversicherung liegt in Deutschland bei Vollendung des 65. Lebensjahrs und wird in Zukunft bei 67 liegen. Wer Abschläge an der Rentenhöhe in Kauf nimmt, kann unter bestimmten Vorraussetzungen bereits mit 60 in Rente gehen; dieses Mindestalter gilt auch für Versicherte, die 35 bis 45 Jahre - ob in Schichtarbeit oder nicht - in die Rentenkasse eingezahlt haben.

In Deutschland gibt es demanch keine gesetzliche Altersrente, die bereits ab dem 55. Lebensjahr bezogen werden kann.

Allerdings gibt es tatsächlich individuell zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbarte Vorruhestandsvereinbarungen, die mit dem 55. Lebensjahr in Kraft treten. Der Anspruch ist allerdings unabhängig von der Tatsache, 35 Jahre als Schichtarbeiter tätig gewesen zu sein.

Beim Vorruhestand handelt es sich jedoch nicht um eine Rente im gesetzlichen Sinne, da der Arbeitnehmer weiterhin bis zum Renteneintrittsalter im Beschäftigungsverhältnis steht.

Auch im europäischen Recht gibt es keine Bestimmung, die für Schichtarbeiter beim gesetzlichen Renteneintrittsalter eine gesonderte Regelung vorsieht.

Mit freundlichen Grüßen
Norbert Glante