Frage an Olaf Böttger bezüglich Gesundheit

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Olaf Böttger
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Frage von Volker H. •

Frage an Olaf Böttger von Volker H. bezüglich Gesundheit

Wahlentscheidend werden für mich die mehrheitlichen Aussagen der Bürgerschaftskandidaten sein, wie künftig in Hamburg die Maßnahmen gegen die Spielsucht gestaltet werden sollen.
Es ist zu beobachten, das immer aggressivere Werbung für Spielhallen ins Auge fallen. Zugleich entsteht der Eindruck, dass auch die Zahl der Spielhallen zunimmt. Nach Beobachtungen der Suchtberatungsstellen nimmt die Zahl der Spielsüchtigen zu. Das ist die eine Seite; andererseits ist bekannt dass ein namhafter Geldspielautomatenhersteller zu den Sponsoren großer Parteien zählt.
Während sich Spielsüchtige in Spielbanken registrieren und damit zentral sperren lassen können, ist dieses bislang bei Geldspiel-Automaten Betreibern nicht möglich.
Ich möchte von Ihnen wissen, wie Sie sich gegen die Spielsucht einsetzen werden und ob Sie ggf. auch für ein Verbot von Geldspielautomaten eintreten werden.

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Antwort von
CDU

Lieber Herr Hallwaß,
dieses Thema ist eigentlich viel zu komplex, um es hier sachgerecht und ausführlich zu diskutieren. Wir sollten uns mal privat dazu zusammen setzen. Mailen Sie mich dazu bitte an.

Sie beschreiben die Situation m.E. völlig richtig. Eine maßgebliche Ursache für diese Missstände ist die "Spiele - Verordnung" mit den beschlossenen Änderungen seit 01.01.2006. Hier wünsche ich mir, dass man auf den Stand vor dem 01.01.2006 zurückgeht. Hierzu wurde ich auch bereits in der Bürgerschaft mit Anträgen aktiv. Sehr zum Ärgernis der Automatenindustrie, wie sich denken lässt.

Hier sind zum Beispiel meine Antragstexte die sich derzeit immer noch in der Behördenabstimmung befinden:

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Betr. : Novellierung der Spielverordnung

Am 01.01.2006 wurde zuletzt die Spielverordnung (SpielV) novelliert. Die Mindestspieldauer wurde von 12 auf 5 Sekunden reduziert. Der maximale Stundenverlust wurde von 60 € auf 80 € erhöht. Der max. Stundengewinn wurde auf 500 € festgeschrieben. Die Quadratmeterzahl pro Glücksspielautomat wurde von 15 auf 12 qm reduziert. Die Anzahl der zugelassenen Geräte pro Konzession wurde von 10 auf 12 erhöht. In Gaststätten dürfen seit 2006 drei statt bisher zwei Spielgeräte aufgestellt werden.

Die Änderungen haben dazu geführt, dass speziell in den letzten 4 Jahren eine massive Expansion des Marktes der Spielhallen bzw. der Geldspielgeräte zu beobachten ist. Ferner ist zu beobachten, dass die Anzahl der Spielautomaten sich gewaltig gesteigert hat und wir erhebliche Konzentrationsprozesse auf dem deutschen Spielhallenmarkt beobachten können. Die Kasseninhalte pro Glücksspielautomat weisen trotz der gestiegenen Anzahl mittlerweile zweistellige Steigerungsraten auf. Ein Ansteigen der Spielsucht geht leider damit einher.

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird aufgefordert,

sich im Rahmen einer Bundesratsinitiative dafür einzusetzen, dass die SpielV in folgenden Punkten geändert wird:

1. Spielautomaten müssen wieder auf den Charakter eines Unterhaltungsgerätes zurückgeführt werden. (§ 13 SpielV)

2. Automatiktastaturen für eine Parallel - Bespielung müssen verboten werden.

3. Ein Aufstellungsverbot für Spielautomaten in Räumen, zu denen Kinder und Jugendliche Zutritt haben ist auf ihre Umsetzbarkeit zu prüfen.

4. Ein Verbot der Vormünzung von Spielautomaten ist auszusprechen.

5. Eine Quotierung der Anzahl von Spielautomaten pro Kommune ist zu prüfen.

6. Spielhallenmitarbeiter müssen regelmäßig in Bezug auf das Erkennen und Verhindern von Spielsucht speziell im Bereich von Kindern und Jugendlichen geschult werden.

7. In Spielhallen muss zukünftig ausreichend Informationsmaterial über die Folgen der Spielsucht ausgelegt werden.

8. Die oben beschriebenen, zahlenmäßig negativen Veränderungen der Marktsituation durch die Novellierung der SpielV vom 01.01.2006 sollten zurückgeführt werden auf dem Stand vom 31.12.2005.

9. Ggf. ist zu prüfen, ob eine adäquate, kommunale Abgabe diesbezüglich an die Stelle der Vergnügungssteuer treten könnte.

10. Der Bürgerschaft zu berichten.

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Betr. : Spielsucht eindämmen

Wir beobachten speziell in den letzten 4 Jahren eine massive Expansion des Marktes der Spielhallen bzw. der Geldspielgeräte. Die Anzahl der Spielautomaten hat sich seit der Änderung der SpielV vom 01.01.2006 deutlich gesteigert. Wir beobachten ferner erhebliche Konzentrationsprozesse auf dem deutschen Spielhallenmarkt und die Kasseninhalte pro Glücksspielautomat weisen mittlerweile zweistellige Steigerungsraten auf. Eine Zunahme der Glücksspielsucht geht leider damit einher. Eine weitere Verelendung der pathologischen Spieler und deren Familien muss gestoppt werden.

Die Bürgerschaft möge daher beschließen:

Der Senat wird aufgefordert,

sich im Rahmen einer Bundesratsinitiative dafür einzusetzen,

1. dass Wettannahmen ohne gültige Lizenz konsequent durch die Ordnungsbehörden geschlossen werden.

2. bei PC - Online - Casinos konsequent den Geldtransfer zu blockieren.

3. TV - Casinos / Call in - Gewinnspiele zu verbieten.

4. über Werbeverbote im Fernsehen hinsichtlich des Glücksspiels nachzudenken.

5. zu prüfen, ob und inwieweit die Beratungen und Sperren von Spielsüchtigen für Spielbanken auch auf Spielhallen flächendeckend ausgeweitet werden können.

6. der Bürgerschaft zu berichten.

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Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Olaf Böttger