Frage an Olaf Böttger bezüglich Innere Sicherheit

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Olaf Böttger
CDU
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Frage von Barbara B. •

Frage an Olaf Böttger von Barbara B. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Böttger,

was gedenken Sie zu unternehmen, daß es Jugendlichen und Kindern nicht so leicht gemacht wird, an Waffen und waffenähnliche Duplikate zu gelangen, wie sie derzeit anscheinend frei verkäuflich per Katalog oder in Auslagen von Jagd-Geschäften oder via Internet (z.B. pum-guns) zu haben sind.
Wie kann ich ein artiges, wohlerzogenes Kind in eine Schule schicken, wo ich erwarten muß, daß es von Raudies mit Messern oder mit pistolenähnlichen Waffen bedroht wird, mit einem Vokabular besudelt wird, welchem es nicht gewachsen sein kann, weil es dieses von seinen Eltern nicht erlernt hat.
Wie wollen Sie die Sicherheit an Deutschen Schulen erhöhen bzw. gewährleisten? Welche Kontrollen sind vorgesehen, daß keine Drogen in die Schulen geraten und dort nicht von Schülern verhökert werden?
Was geschieht, um die Sauberkeit, Hygiene und auch die Sicherheit auf den Schultoiletten (und Schulhöfen) herzustellen??
Welche Mittel für geeignetes und geschultes Sicherheitspersonal ist hier vorgesehen?
Die Zeit ist wirklich dafür reif; andernfalls verwirkt der Staat sein Recht, eine Beschulungspflicht seiner jungen Bürger einzufordern.
Wo Schulpflicht herrscht, sollte auch der Bildungsauftrag eingelöst bzw. erfüllt werden und zwar in der Form, daß die jungen Menschen auf das Leben in unserem Lande in geeigneter Weise vorbereitet sind.
Sollte nicht deshalb z.B. auch u.a.Berufskunde und Betriebswirtschaft und Steuerrecht dringest in den Bildungskanon an allen weiterführenden Schulen aufgenommen werden? Scheitern nicht deshalb so viele Ich-AG´s an diesem Bildungsmangel?

Mit freundlichem Gruß
Barbara Burzynski

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Burzynski,

speziell im Hinblick auf die Problematik der Schein- oder auch Softairwaffen genannten Produkte, wird in diesem Zusammenhang auf eine Presseerklärung der CDU-Bundestagsfraktion hingewiesen, die sich derzeit gerade für ein Verbot derselben einsetzt.
Da es sich insoweit aber um Bundesrecht handelt, kann Hamburg nicht direkt Abhilfe schaffen, verabschiedete aber in der letzten Bürgerschaft trotzdem einen Antrag mit dem Ziel, das Verbot solcher Waffen im Wege einer Bundesratsinitiative zu erreichen.

§ 31 HmbSG untersagt jetzt schon ganz eindeutig das Mitführen von Waffen, unerlaubten Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes und das Mitführen von alkoholischen Getränken an Schulen.

Als Waffen im Sinne des Satzes 2 gelten dabei alle Waffen im Sinne des Waffengesetzes vom 11. Oktober 2002 in der jeweils geltenden Fassung, unabhängig von dort geregelten Einzelerlaubnissen oder von dortigen Regelungen, nach denen der Umgang erlaubnisfrei gestellt ist, wie z. B. Reizstoffsprühgeräte, sowie Gegenstände, die ihrer Art und den Umständen nach als Angriffs- oder Verteidigungsmittel mitgeführt werden.

Mit Beginn des Schuljahres 2005/06 tritt zudem ein allgemeines Rauchverbot an Schulen in Kraft, das für alle sich an Schulen aufhaltenden Personen gilt.
Das Verbot wird begleitet von Präventiv- und Begleitmaßnahmen. So gibt etwa das SuchtPräventionsZentrum einen Leitfaden zur "Realisierung der rauchfreien Schule und Umsetzung des generellen Rauchverbots" mit Argumentationshilfe heraus. Sanktionen infolge von Verstößen gegen das Rauchverbot werden in Eigenverantwortung der Schulen erteilt.

Ihre Befürchtungen hinsichtlich der Zustände an der zukünftigen Schule Ihres Kindes halte ich für unbegründet. Sollten Sie tatsächlich Anhaltspunkte für rechtswidriges oder unerträgliches Verhalten von Schülern haben, so bitte ich Sie, dies unverzüglich der Schulleitung zu melden, die dann die entsprechenden Schritte einleiten wird oder aber - nur im Falle rechtswidrigen Verhaltens - die zuständigen Ermittlungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft) einzuschalten.

Für Sauberkeit und Hygiene ist jede Schule zunächst selbst verantwortlich. Auch hier wäre im Falle gravierender Verstöße das Gespräch mit Schulleitung oder Elternrat der geeignete Weg. Im Zweifelsfall können Sie sich auch direkt an die Schulaufsicht wenden. Die Schulaufsicht sollte auch herangezogen werden, wenn Sicherheitsmängel - etwa auf dem Schulhof - bestehen.

Mit neuen Bildungsplänen und zentralen Vergleichsarbeiten haben wir Hamburgs Schulen auf Erfolgskurs gebracht. Zudem planen wir eine umfassende Reform der gymnasialen Oberstufe, um Abiturienten künftig eine breitere und zugleich vertiefte Allgemeinbildung zu vermitteln, die gekoppelt mit umfassenderer Methodenkompetenz zu einer verbesserten Studierfähigkeit führt.

Ein fundierter Mathematikunterricht ist m. E. wichtige Voraussetzung, um wirtschaftliche Zusammenhänge zu verstehen. Ein Fach Wirtschaftskunde verpflichtend einzuführen, ist angesichts des ohnehin breiten Fächerkanons schwer möglich. Es gibt aber in Hamburg einige Wirtschaftsgymnasien und auch Gymnasien, die das Fach Wirtschaftskunde (etwa Gymn. Hochrad) unterrichten.

Ob Ich-AGs grundsätzlich an mangelndem wirtschaftlichem Verständnis scheitern, wage ich nicht zu beurteilen.

MfG
Ihr
Olaf Böttger

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Sehr geehrte Frau Burzynski ,
ergänzend zur Beantwortung ihrer Anfrage noch der Text der Presseerklärung der CDU / CSU - Fraktion in Berlin

Koschyk/Köhler/Mantel:

Das Führen von Anscheinwaffen muss verboten werden Anlässlich der Debatte zum Antrag der Fraktion der CDU/CSU „Verbot des Führens von Anscheinwaffen“ im Deutschen Bundestag erklären der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Hartmut Koschyk MdB, und die zuständigen Berichterstatterinnen, Kristina Köhler MdB und Dorothee Mantel MdB:
In den zwei Jahren, in denen die so genannten Anscheinwaffen und Softairwaffen nach der Novellierung des Waffenrechtes nicht mehr verboten sind, haben sie sich zu einer ernsten Gefahr entwickelt.
Diese Waffen haben, nachdem für die Schreckschusswaffen ein kleiner Waffenschein erforderlich ist, den Markt überschwemmt. Die Softairwaffen können erhebliche Verletzungen zufügen, vor allem wenn sie zweckentfremdet z. B mit Eisenkugeln etc. munitioniert werden, was technisch leicht möglich ist.
Sie sehen täuschend echt aus und verfügen daher über ein erhebliches Bedrohungspotential.
Dies ist vor allem angesichts der wachsenden Gewalt an Schulen und im öffentlichen Raum ein großes Problem.
Täuschend echte Nachbildungen von Forstfeuerwaffen oder Maschinenwaffen können aber auch für Polizei und Bürger aufgrund der Verwechslungsgefahr zu erheblichen Gefährdungen führen. Polizisten fühlen sich bedroht und können im Einzelfall nicht erkennen, ob es sich um eine scharfe oder eine nachgebildete Waffe handelt, mit ggfs. tragischen Folgen.
Es besteht deshalb dringender Handlungsbedarf. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat die Bundesregierung aufgefordert, das Führen von Spielzeugwaffen, die echten Waffen täuschend ähnlich sind und erhebliche Verletzungen zuführen können, zu verbieten.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion geht davon aus, dass sie bald die Verantwortung für den Schutz der Bevölkerung und den Schutz der Polizeibeamten, die ihre Pflicht tun müssen, übernehmen wird. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird dann dafür sorgen, dass das Führen von Anscheinwaffen verboten wird.