Frage an Olaf Böttger bezüglich Gesundheit

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Olaf Böttger
CDU
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Frage von Barbara S. •

Frage an Olaf Böttger von Barbara S. bezüglich Gesundheit

Lieber Herr Böttger,
Sie sind sehr aktiv hinsichtlich der Suchtprävention. Was halten Sie hinsichtlich der Prävention gegen Spielsucht für notwendig?
MfG
B.Stimma

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Antwort von
CDU

Liebe Barbara Stimma,

danke für die Blumen hinsichtlich meiner umfangreichen Aktivitäten in Sachen Suchtprävention. Bezüglich der Spielsucht kann ich Ihnen folgendes sagen:

Die Anzahl der abhängigen Spielerinnen und Spieler wird in Hamburg auf etwa 5.000 - 8.000 geschätzt. Die Auswirkungen der Spielsucht sind für die Betroffenen sowie deren Angehörige und Kollegen oftmals verheerend, da sie häufig mit dem finanziellen Ruin enden.

Ich unterstütze daher aktiv das vom Senat beschlossene Maßnahmenpaket zur Verbesserung des Schutzes vor pathologischem Glücksspiel.

Insbesondere befürworte ich die vom Senat beschlossene und von mir geforderte Erhöhung der Zuwendungen um 70.000 Euro für den Bereich Drogen und Sucht, mit denen die Spielsuchtberatung um weitere 1,5 Fachkraftstellen gestärkt wurde.

Ich bin ferner hocherfreut über ein aktuelles BGH – Urteil, wonach der Bundesgerichtshof (BGH) den Schutz für Spielsüchtige weiter gestärkt hat:

„Wer trotz einer freiwilligen Sperre ins Casino gelangt, kann unter bestimmten Voraussetzungen laut einer aktuellen Pressemeldung nunmehr das verspielte Geld zurückfordern, entschied das Karlsruher Gericht.“ Damit gab der BGH zwei Ehefrauen von Spielern aus Nordrhein-Westfalen Recht, deren Männer von einem Casinobetreiber die Rückzahlung verspielter Gelder forderten. Die Spieler, die der Spielbank gegenüber schriftlich eine ‚Selbstsperre’ erklärt hatten, waren trotzdem ins Casino gegangen - allerdings in die ohne Kontrolle zugänglichen Automatenspielsäle, das so genannte Kleine Spiel. Der BGH entschied nun, daß die Spielbank mit der Annahme einer Sperre auf Antrag des Spielers diesem gegenüber eine vertragliche Bindung eingehe, ihn vor den aufgrund seiner Spielsucht zu befürchtenden wirtschaftlichen Schäden zu bewahren. Der BGH ließ ausdrücklich offen, ob den Spielbanken auch in den Automatensälen generelle Personenkontrollen auferlegt werden können. Sie seien jedenfalls „im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren“ dazu verpflichtet, Selbstsperren durchzusetzen. In diesem Fall hätten die Angestellten der Spielbank sich an den „Tele-Cash-Geräten“ im Automatensaal den Ausweis vorlegen lassen können. Gesetzlich sind die Spielbanken bisher nur beim „Großen Spiel“ - etwa Roulette und Black Jack - zur Zugangskontrolle verpflichtet. „Aus meiner Sicht und aus Sicht der CDU-Bürgerschaftsfraktion sind solche Personenkontrollen im Interesse der Spielsüchtigen durchaus wünschenswert“.

Auf Wunsch stehe ich Ihnen auch telefonisch über meinen Mitarbeiter Montags und Donnerstags zur Verfügung Tel. Abgeordnetenbüro 040 / 644 151 94

Mit freundlichen Grüßen
Olaf Böttger