Frage an Olaf Böttger bezüglich Gesundheit

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Olaf Böttger
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Frage von A K. •

Frage an Olaf Böttger von A K. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Böttger,

Nachdem ich gestern wiedermal mit einem Kleinkind über 4 Stunden in der Wartezone eines Kinderkrankenhauses verbracht habe, was leider häufiger vorkommt, frage ich mich, ob das im Interesse unserer Kinder ist, in Hamburg nur 4 Kinderkliniken einzurichten, damit wir die Kinder, die ja ohnehin krank und geschwächt sind, noch kränker zu machen,

Ich denke doch wohl eher nicht. Und da Hamburg ja so eine Familien- und Kinderfreundliche Stadt ist, sollten wir vielleicht auch mehr an die Kinder denken und mehr Kinderkliniken einrichten oder dort wenigstens mehr Ärzte beschäftigen das sich solche Wartezeiten gar nicht erst aufbauen können.

Wie mir die Kinderklinik berichtete wird es nämlich dort auch an den kommenden Wochenenden nicht besser aussehen.

Lg
A.Krogh

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Antwort von
CDU

Hallo Herr Krogh,

ich möchte auf folgende Rahmenbedingungen hinsichtlich ihrer Frage hinweisen:

Wie ich es sehe, werden an 12 Standorten Gynäkologie + Geburtshilfe in Hamburg angeboten. 6 Krankenhäuser (UKE, AK Barmbek, AK Nord, Mariahilf, AKK und Wilhelmstift) bieten Leistungen im Segment Kinderheilkunde an.

Die BSG (Behörde für Soziales und Gesundheit) hat leider keinen Einfluss darauf, wie viele Ärzte an Krankenhäusern beschäftigt sind (Höchstens beim LBK über die Beteiligung der FHH).

An dieser Stelle möchte ich Ihnen auch einen Hinweis auf die Abrechnung nach Fallpauschalen (DRG) geben und auf den zunehmenden Wettbewerb für Krankenhäuser hinweisen (nicht nur in Hamburg, sonder Deutschlandweit)

Zum Verfahren:
Die Krankenhausplanung (und damit auch die Standorte für die Kinderkliniken) werden aufgrund einer Abschätzung zukünftiger Bedarfe mit den an der Krankenhausplanung Beteiligten (u.a. Krankenversicherungen/HKG) durchgeführt.

Der Krankenhausplan 2010 wird derzeit erarbeitet.

Nach Befassung des Landesausschusses für Krankenhaus- und Investitionsplanung gem. § 18 Hamburgisches Krankenhausgesetz (HmbKHG) und Beschluss durch den Senat wird der Krankenhausplan danach der Bürgerschaft zur Kenntnisnahme vorgelegt. Ob und in welchem Umfang es zu Veränderungen im Bereich Kinderheilkunde kommt, ist mir zurzeit noch nicht bekannt.

Hier ist neben der reinen Entwicklung der Fallzahlen auch die Entwicklung der durchschnittlichen Liegezeiten und für die Anzahl der Standorte auch eine wirtschaftlich betreibbare Abteilungs-/Stationsgröße bzw. Mindestgröße unter Qualitätsaspekten u.a. von Bedeutung.

Ich hoffe, ich habe mit meinen Ausführungen etwas zur Erhellung der Zustände an unseren Krankenhäusern beitragen können. Sollten Sie weitere Fragen haben, so melden Sie sich bitte.

Mit freundlichen Grüßen

Olaf Böttger
Fachsprecher Drogen und Sucht