Antwort 31.01.2025 von Olav Gutting CDU
Änderungen von Nebeneinkünften werden durch die Bundestagsverwaltung vorgenommen, der auch die Veröffentlichung obliegt.
Änderungen von Nebeneinkünften werden durch die Bundestagsverwaltung vorgenommen, der auch die Veröffentlichung obliegt.