Frage an Ole Schröder bezüglich Soziale Sicherung

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Ole Schröder
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Frage an Ole Schröder von Martin R. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Schröder,

ich habe eine Frage zum Thema ´Politiker-Pensionen´:

Wie man u.a. bei Herrn Lafontaine aber auch bei zahlreichen anderen Politikern auf Landes- und Bundesebene erfahren konnte erwächst den Politikern bereits nach relativ kurzer Zeit ein Pensionsanspruch der finanziell in dem Moment greift, wo diese - nach Erlangen des Anspruches - aus dem politischen Leben ausscheiden.

Die bisherigen Regelungen für Parlamentarische Staatssekretäre und Minister sind meiner Ansicht nach überzogen. Staatssekretäre erhalten heute bereits nach zwei Amtsjahren hohe Pensionsansprüche und Übergangsgelder. Wie in den meisten Landesparlamenten sollte meiner Ansicht nach auch der Bundestag die Mindestzeit auf eine Legislaturperiode, also mindestens vier Jahre, festlegen.

Darüber hinaus ist es für mich nicht nachvollziebar, dass diese Leute ihre Pensionen dann bereits vor Vollendung des 65. Lebensjahres (im schlimmsten Fall auf Landesebene also nach 5 Jahren) ausgezahlt bekommen. Ich empfinde dies viel mehr als Affront gegen die arbeitende Bevölkerung. Wenn wir entlassen werden oder freiwillig aus einem Beruf ausscheiden müssen wir uns schließlich auch einen neuen Job suchen und erhalten nicht - weil wir eben keinen Job mehr haben - sofort unsere Rente/Pension. Meines Erachtens nach verstößt dies gegen den Gleichheitsgrundsatz. Auf das Thema ´Doppelversorgung´ werde ich in diesem Zusammenhang besser erst einmal nicht eingehen.

Wie steht die CDU/CSU zu diesem Thema ?

Mit freundlichen Grüßen
Martin Rath

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Sehr geehrter Herr Rath,

ich bin genauso wie Sie der Auffassung, dass die Pensionsbeträge der Staatssekretäre und Minister im Vergleich zu den üblichen Pensionen zu hoch sind und teilweise - je nach Dauer der Amtszeit – verfrüht vor Vollendung des 65. Lebensjahres ausgezahlt werden.
Es ist jedoch nicht von der Hand zu weisen, dass Minister und Staatssekretäre einen verantwortungsvollen Job innehaben, der erhöhte Amtsbezüge während der Amtszeit rechtfertigt.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Ole Schröder