Frage an Ole Schwettmann bezüglich Gesundheit

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Ole Schwettmann
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Frage an Ole Schwettmann von Heiner H. bezüglich Gesundheit

Die Gesprächspsychotherapie ist ein seit Jahrzehnten in Deutschland (und auch international) bekanntes und bewährtes Psychotherapieverfahren, das vom Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie in seinen Gutachten von 1999 und 2002 die wissenschaftliche Anerkennung erhielt, die die Grundlage für staatlich anerkannte Ausbildungsstätten für PsychotherapeutInnen bildet. Nach den Übergangsbestimmungen des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) wurden sehr viele GesprächspsychotherapeutInnen zu Psychotherapeuten approbiert. Zurzeit kann aber de facto in Gesprächspsychotherapie nicht ausgebildet werden, da der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) 2008 die sozialrechtliche Anerkennung verweigerte. Dadurch ist der Anteil der Gesprächspsychotherapeuten an der Gesamtzahl aller PsychotherapeutInen rapide gesunken, obwohl er vor dem PsychThG enorm groß war.
Diese Situation veranlasste am 18./19. November 2010 die Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) unter TOP 9.1. einen einstimmigen Beschluss zu fassen: „Die AOLG bittet das BMG auf den Gemeinsamen Bundesausschuss einzuwirken, dass er die Methoden der Gesprächspsychotherapie und der Systemischen Therapie – nach deren berufsrechtlicher Anerkennung - für die vertragsärztliche Leistungserbringung zulässt. Die AOLG erwartet vom BMG, dass bei der notwendigen Reform des Psychotherapeutengesetzes zukünftig solche Diskrepanzen zwischen Vertrags- und Berufsrecht vermieden werden.“
Fragen: 1. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die staatlich anerkannten Ausbildungsverfahren Gesprächspsychotherapie und auch die Systemische Therapie sozialrechtlich zugelassen werden (Umsetzung des AOLG-Beschlusses)?
2. Werden Sie sich auch dafür einsetzen, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in Zukunft nicht mehr über die Berufszulassung von PsychotherapeutInnen entscheidet, sondern sich – wie bei Ärzten auch – auf die Regelung der Berufsausübung beschränkt?
Ich danke Ihnen im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Heiner Hellmann

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Antwort von
PIRATEN

Sehr geehrter Herr Hellmann,

herzlichen Dank für Ihre Frage, über die ich mich sehr freue.

Bitte entschuldigen Sie die Verzögerung bei der Beantwortung Ihrer Frage, ich musste mich erst in den Sachverhalt einarbeiten.

Ihre Fragen beantworte ich Ihnen wie folgt:

Die Piratenpartei fordert in Bezug auf Maßnahmen und Therapien, die in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen aufgenommen und damit von der Allgemeinheit der Betragszahler finanziert werden sollen, dass sie einen nachweisbaren Nutzen für die Patienten haben. Dies ist bei Psychotherapieformen sicherlich schwieriger nachzuweisen als beispielsweise bei Arzneimitteln. Über eine solche Rahmenvorgabe hinaus sollte jedoch nicht die Politik über die Zulassung entscheiden, sondern die entsprechenden Fachgremien und in letzter Instanz der Gemeinsame Bundesausschuss. Allerdings sollte der Gemeinsame Bundesausschuss die Interessen der Patienten stärker berücksichtigen, unter anderem durch ein stimmberechtigtes Mitglied, welches durch die Patientenvertretung benannt wird.

Bei der Berufszulassung von PsychotherapeutInnen halte ich die derzeitige Regelung für angemessen. Entscheidend ist die bestmögliche Behandlung der Patienten durch die kompetentesten PsychotherapeutInnen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich etwas verbessert, wenn die Entscheidung über eine Berufszulassung ein anderes Gremium trifft.

Eine eigene Zulassungsorganisation für PsychotherapeutInnen würde zusätzlichen Verwaltungsaufwand - und damit weitere Kosten nach sich ziehen. Alternativ kann ich mir auch gut vorstellen, dass über die Zulassung die kassenärztliche Vereinigung entscheidet, also im Grunde genommen die gleiche Regelung wie bei der Zulassung von Ärzten. Ganz nebenbei ist es notwendig, dass die Bedarfsplanung an die derzeitige Entwicklung angepasst wird. Insbesondere psychische Erkrankungen haben in den letzten Jahren zugenommen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen die Frage ausreichend beantworten konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Ole Schwettmann