Frage an Ole von Beust von Anne-Marie M. bezüglich Familie
Wie wollen Sie sich für allein erziehende und gewaltbetroffende Frauen einsetzen?
Sehr geehrte Frau Meyer,
für Frauen, die ihre Kinder allein großziehen, gibt es in Hamburg viele Beratungs- und Unterstützungsangebote, die z.B. in der Broschüre "Rat und Hilfe für Frauen" zusammengefasst sind. Diese ist auch im Internet verfügbar.
Die Angebote der 22 neuen Eltern-Kind-Zentren stehen selbstverständlich auch Alleinerziehenden - Müttern wie Vätern - offen. Viele Verbesserungen für Familien, die wir in den letzten Jahren erreicht haben, kommen auch Alleinerziehenden zugute. Für Einzelheiten möchte ich Sie auf meine Antwort vom 1.2.08 an Frau Jessel (Frage vom 15.1.08) verweisen.
Für Frauen, die von (häuslicher) Gewalt betroffen sind, haben wir mit der Erhöhung der Mittel für den Opferschutz auf 3,1 Mio. Euro und mit unserem Landesaktionsprogramm Opferschutz Maßstäbe gesetzt:
- Opferschutz-Hotline, die besonders in Abendstunden und am Wochenende erreichbar ist, wenn andere Beratungsstellen nicht besetzt sind
- Interkulturelle Beratungsstelle für Beratungen von Migrantinnen und Migranten
- Dauerhafte Finanzierung der rechtsmedizinischen Untersuchungsstelle am UKE (bietet Gewaltopfern in Hamburg zu Zwecken der Beweissicherung eine kostenlose rechtsmedizinisch Begutachtung)
- Aufstockung der Förderung für den Notruf für vergewaltigte Frauen und Mädchen auf 205.000 Euro
- Aufstockung der Förderung für "Die Opferhilfe e.V." auf 230.000 Euro.
- Für die adäquate Versorgung von Kindern, die mit ihren Müttern zusammen in den Frauenhäusern untergebracht sind, stehen zusätzlich rund 300.000 Euro aus Jugendhilfemitteln zur Verfügung.
- Förderung der Interventionsstelle zur Bekämpfung häuslicher Gewalt als gelungenes Bindeglied zwischen Polizei und Sozialarbeit. Die Polizei gibt bei Fällen von häuslicher Gewalt die Adresse der zumeist weiblichen Opfer mit deren Zustimmung an die Interventionsstelle weiter. Die Interventionsstelle nimmt wiederum Kontakt mit den Opfern auf und berät diese über ihre Handlungsmöglichkeiten auch nach dem Gewaltschutzgesetz.
- Aufstockung der Förderung für die Koordinierungsstelle gegen Frauenhandel (KOOFRA) auf 92.000 Euro.
Mit freundlichen Grüßen
Ole von Beust