Frage an Oliver Luksic bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Oliver Luksic
FDP
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Frage von peter k. •

Frage an Oliver Luksic von peter k. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Luksic

Im Internet ist es einige Seiten welche die volle souveräniet der BRD in zweifel stellen.
auch giebt es ein Video von ihren kollegen Ulrich Mauer Partei der Linken

http://www.youtube.com/watch?v=ZLYO05RMzrc

In diesem Video sagt er wörtlich " Deutschland ist kein souverenes Land-befindet sich im Nachkriegszustand- Wir haben eine Staatliche Ordnung"

Wie ist es in einem Souverem Land möglich das Schalck-Golodkowski im Januar 1996 wegen des Verstoßes gegen das Militärregierungsgesetz der Alliierten verurteilt wurde ?

Warum haben wir immer noch ein Grundgesetz FÜR die BRD und keine Verfassung ?
Auch einige Artikel aus dem grundgesetzt legen diesen schluß nahe z.b

Artikel 125
Recht, das Gegenstände der konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes betrifft, wird innerhalb seines Geltungsbereiches Bundesrecht,
1. soweit es innerhalb einer oder mehrerer Besatzungszonen einheitlich gilt,

Artikel 133
"Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein."

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Klein,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage vom 27.03.2012.

Die von Ihnen umrissene Problematik wird kontrovers in der Rechtswissenschaft diskutiert und ist von allem rechtstheoretischer Natur. Hierbei geht es um die Frage, ob die Bundesrepublik Deutschland Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reiches war oder ob es sich um eine Neugründung gehandelt hat. Auf der Internetplattform Wikipedia finden Sie unter dem Stichwort "Rechtslage Deutschlands nach 1945" eine umfangreiche Sammlung von Informationen zu dieser Diskussion (de.wikipedia.org). Dort wird aber nicht die Legitimität der Bundesregierung infrage gestellt, denn nach dem Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland war die Bundesregierung auch de jure die Regierung des gesamten deutschen Staatsgebietes.

Im Auftrag der drei westlichen Besatzungsmächte (Frankreich, Großbritannien und USA) erarbeitet, wurde das Grundgesetz vom Parlamentarischen Rat und den Landtagen (Ausnahme zunächst: Bayern) angenommen. Es gab jedoch keine Volksabstimmung hierzu. Ursprünglich war das Grundgesetz nicht als eine dauerhafte Verfassung gedacht und von daher auch absichtlich nicht so bezeichnet – der Parlamentarische Rat ging damals davon aus, dass die Sowjetische Besatzungszone bald wieder mit den anderen drei Besatzungszonen vereinigt werden würde. Nach der deutschen Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 ist das Grundgesetz die Verfassung des gesamten Deutschen Volkes geworden. In der Präambel heißt es: " (...)Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben. Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk."

Von Anfang an erfüllte das Grundgesetz die Kriterien eines materiellen Verfassungsbegriffs, indem es eine Grundentscheidung über die Form der politischen Existenz des Landes trifft: Demokratie, Republik, Sozialstaat, Bundesstaat sowie wesentliche Rechtsstaatsprinzipien. Neben diesen Grundentscheidungen regelt es zudem die Staatsorganisation, sichert individuelle Freiheiten und errichtet eine objektive Wertordnung.

Mit freundlichen Grüßen
Oliver Luksic

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