Frage an Oliver Luksic bezüglich Finanzen

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Oliver Luksic
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Frage von Hans-Hermann K. •

Frage an Oliver Luksic von Hans-Hermann K. bezüglich Finanzen

Hallo Herr Luksic,

wie stehen Sie zu der Neuregelung des Wahlrechts. Finden Sie es für angebracht diesen Apparat in Zeiten drastisch steigender Lebenshaltungskosten und Kosten der Enerigiewende nochmals aufzublähen und welchen Nutzen können Sie denn daraus herleiten. Welche Antwort haben Sie auf den Vorhalt, dass es sich um nichts anders Selbstbedienung zu Lasten der Allgemeinheit handelt. Welche Alternativen zur Neuregelung des Wahlrechts wurden denn erarbeitet und warum wurden diese nicht in Erwägung gezogen? Oder war man bewusst mal wieder "ideenlos"?
Nicht nur ich bin der Meinung, dass hier schon wieder recht deutlich wurde, wie Politiker Probleme lösen, Statt den Grundsatz anzugehen und dieses undurchschaubare Zwei-Stimmen-Recht endlich auszusortieren, wird zur Problemlösung einfach das Parlament vergrößert. Man kann doch nicht erwarten, dass bei solchen Aktionen noch eine Akzeptanz für andere Entscheidungen, die den kleinen Mann Geld kosten, erreicht wird.
Deutschland braucht alles nur nicht ein noch größeres Parlament!!

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Hermann Kaas

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FDP

Sehr geehrter Herr Kaas,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Wahlrecht.

Ich verstehe Ihre Bedenken hinsichtlich der Änderungen im Wahlrecht und der sich daraus ergebenden Vergrößerung des Bundestages. Ich kann Ihre Kritik nachvollziehen, möchte Ihnen aber erklären wie es zu der Entscheidung gekommen ist.

CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben sich nach langen Diskussionen auf ein neues Wahlrecht verständigt. Dadurch werden die Überhangmandate vollständig durch Ausgleichsmandate neutralisiert und der Wille des Wählers in den Mandaten somit besser abgebildet. Tendenziell werden damit im 18. Deutschen Bundestag allerdings auch mehr Abgeordnete zu erwarten sein als heute. Ohne das Zwei-Stimmen-Recht würde sich Deutschland zu einem Zwei-Parteien-Parlament entwickeln, das gesamte politische System wäre also ein anderes. Alternativ wäre es aber möglich, die Zahl der Wahlkreise zu verringern. Dies würde ich für einen möglichen Weg halten, der aber so nicht umzusetzen war, weil einige Kandidatenaufstellungen bereits begonnen haben und die großen Parteien hieran kein Interesse haben.

Ich möchte zuerst ausdrücklich darauf hinweisen, dass die schwarz-gelbe Koalition ein Anwachsen der Mandatszahlen verhindern wollte. In dem von der Koalition vorgelegten Gesetzentwurf zum Wahlrecht wäre dies vermieden worden. Jedoch fand der Entwurf nicht die Zustimmung des Bundesverfassungsgerichts.

Im Konsens der vier Fraktionen wurden dann unterschiedliche Modelle untersucht. Hierbei ging es vor allem darum den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nachzukommen. Hier sei mir der Hinweis gestattet, dass die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtes sich mehrfach geändert hat, zum Beispiel in der Frage ob und wenn ja wie viele Überhangmandate möglich sind. Das Ausgleichsmodell erfüllt dabei am besten die letzten Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. In der Konsequenz führt das allerdings unvermeidbar zu einer Vergrößerung des Bundestages. Bei anderen von Wahlrechtsexperten vorgeschlagenen Modellen wäre der Mandatsanstieg teilweise noch größer ausgefallen.

Zudem möchte ich Sie darauf hinweisen, dass der Deutsche Bundestag im Vergleich mit anderen europäischen Parlamenten unter Berücksichtigung der Einwohnerzahlen eher zu den kleineren Parlamenten gehört. Bei einer Einwohnerzahl von ca. 82 Millionen Menschen haben wir derzeit 620 Abgeordnete, nach dem neuen Wahlrecht werden es etwas mehr werden. Großbritannien hat bei etwa 63 Millionen Einwohnern bereits jetzt 650 Abgeordnete, Italien verfügt über 630 Sitze bei einer Bevölkerung von ca. 61 Millionen. Das zeigt, dass wir bei der Größe des Parlamentes im Vergleich zu den Einwohnerzahlen durchaus keine Sonderrolle einnehmen.

Selbstverständlich ist nun der Deutsche Bundestag in der Pflicht, die Entwicklung bei den Mandatszahlen auf Basis des neuen Wahlrechts zu beobachten. Sollte es zu einer kontinuierlichen, extremen Vergrößerung des Deutschen Bundestags kommen, sollte meiner Meinung nach erwogen werden im breiten Konsens entsprechende Rechtsänderungen auf den Weg zu bringen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen meine Position ausreichend darlegen und Ihre Bedenken wenigstens teilweise ausräumen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Oliver Luksic

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