Frage an Oliver Luksic bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Oliver Luksic
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Frage von Jan Niklas F. •

Frage an Oliver Luksic von Jan Niklas F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Luksic,

als Saarländer wende ich mich an Sie als "mein" FDP-Abgeordneter im Bundestag.

Die Bundesregierung hat in dieser Woche einen Referentenentwurf für eine Reform des "Transsexuellengesetzes" an die Verbände geschickt. Diese sollten sich innerhalb von zwei Tagen äußern, was an sich schon ein Unding ist. Der Entwurf enthält neben einigen wenigen Verbesserungen viele deutliche Verschlechterungen für transgender und auch intersexuelle Mitmenschen, wie den diversen Stellungnahmen zu entnehmen ist. Gegenüber dem Ideal einer repressionsfreien Selbstbestimmung bleibt er weit zurück.

(1) Wie stehen Sie zum Vorgehen der Regierung und zum vorliegenden Entwurf? Welche Forderungen haben Sie an eine Gesetzesnovelle? Anhand des FDP-Programms nehme ich an, dass Sie meine Einschätzung im Wesentlichen stützen.

(2) Welche konkreten Maßnahmen wollen und werden Sie unternehmen, um die Verschlechterung des Ist-Zustandes durch den vorliegenden Entwurf zu verhindern und auf eine Verbesserung der Situation - möglichst im Sinne einer Selbstbestimmung der direkt betroffenen Mitmenschen ohne staatliche Repressalien - hinzuwirken?

Danke schon jetzt für Ihre Antwort,
J. N. F.

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FDP

Sehr geehrter Herr Fingerle,

herzlichen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Aufregung verstehe ich gut und ich kann Ihnen versichern, dass wir Freien Demokraten uns im Deutschen Bundestag gegen den Entwurf der Bundesregierung zu einer Reform des Transsexuellengesetz (TSG) einsetzen werden.

Wir Freie Demokraten stehen für Vielfalt, Wertschätzung und Selbstbestimmung in der Gesellschaft. Die Gängelung transgeschlechtlicher Menschen durch das aktuelle Transsexuellengesetz (TSG) lehnen wir daher entschieden ab. Die umfangreichen Gutachten und das belastende Gerichtsverfahren sind demütigend, unnötig und diskriminierend. Über die geschlechtliche Identität eines Menschen kann niemand besser urteilen als dieser Mensch selbst.

Nach dem Referentenentwurf der Bundesregierung soll das TSG in seiner bisherigen Fassung aufgehoben und durch neue Regelungen zur Korrektur des personenstandsrechtlichen Geschlechtseintrags ersetzt werden. Anstatt effektiv mehr Selbstbestimmung zu ermöglichen, baut der Entwurf jedoch weitere Hürden auf. Die verpflichtende Ehegattenbefragung vor Gericht beispielsweise ist eine unnötige Schikane von Menschen, die schon genug mit gesellschaftlicher Diskriminierung zu kämpfen haben. Auf erforderliche Gutachten wird nicht verzichtet, auch wenn sie nun Beratungsbescheinigungen heißen.

Die knappe Rückmeldefrist der Bundesregierung von nur zwei Tagen zur Bewertung eines umfangreichen Gesetzes durch die Betroffenenverbände ist eine Unverschämtheit. An einer ehrlichen Debatte über die Reform des Transsexuellenrechts sind Frau Barley und Herr Seehofer offenbar nicht interessiert.

Transgeschlechtliche Menschen haben kein Misstrauen, sondern Anerkennung und Unterstützung verdient. Das TSG sollte so erneuert werden, dass die Personenstands- und Namensänderung ohne diskriminierende Hürden erfolgt. Eine weitere Gängelung ihrer Selbstbestimmung lehnen wir entschieden ab. Weiterhin müssen die Kosten für alle geschlechtsangleichenden Behandlungen endlich einheitlich von den Krankenkassen übernommen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Oliver Luksic

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