wie können Sie eine Impfpflicht mit dem Artikel 1 des Grundgesetzes vereinbaren?

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Oliver Luksic
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Frage von Jens R. •

wie können Sie eine Impfpflicht mit dem Artikel 1 des Grundgesetzes vereinbaren?

Sehr geehrter Herr Luksic,

wie können Sie eine Impfpflicht mit dem Artikel 1 des Grundgesetzes vereinbaren? Eine Impfung ist ein medizinischer Eingriff in das Immunsystem. Dazu bedarf es der zwanglosen und freiwilligen Einwilligung des Patienten. Eine Impfpflicht widerspricht dem Freiwilligkeit und es entstehen Zwänge. Natürlich hofft man mit einer Impfpflicht Pandemien zu verhindern, jedoch kann und darf das Individualrecht nicht ausgehelbelt werden. Ganz zu Schweigen von den Vertrauensverlusten in die Ärzte, die ja die Patienten zwangsbehandeln müssen. Von dem Problemen mit dem Nürnberger Kodex ganz zu schweigen.
Ich würde mich über eine Rückmeldung mit Ihrer Meinung dazu freuen und hoffe inständig, daß Sie sich gegen eine Impfpflicht entscheiden werden.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Jens R.

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Sehr geehrter Herr D. R.

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Ich glaube, dass es ein Missverständnis gibt: Ich werbe für das Impfen, eine allgemeine Impfpflicht ab 18 Jahren lehne ich aber ab. Deshalb versuche ich auch nicht, eine Impfpflicht mit dem Artikel 1 des Grundgesetzes zu vereinbaren.

Wie Sie es erwähnt haben, stellt die allgemeine Impfpflicht einen unverhältnismäßigen Grundrechtseingriff dar, die tatsächliche Umsetzbarkeit gestaltet sich extrem schwierig und nicht alle Probleme wären damit gelöst. Die sogenannte sterile Immunität gibt es nicht und die Omikron-Variante führt derzeit nicht zu der anfangs befürchteten Überlastung des Gesundheitssystems.

Dennoch werbe ich überall nachdrücklich für die Impfung, denn es gibt nachweislich keinen besseren Schutz vor einem schweren Covid19-Verlauf. Anstelle einer allgemeinen Impfpflicht halte ich es jedoch für zielführender, die Menschen bspw. durch ein verpflichtendes Beratungsgespräch durch die niedergelassenen Ärzte von der Impfung zu überzeugen.

Der Nürnberger Kodex, den Sie erwähnt haben, hat mit den Covid-19 Impfungen nichts zu tun: Er stellt nämlich klar, dass bei einem Versuch am Menschen die Zustimmung des Probanden erforderlich ist. Bei den Covid-19 Impfungen handelt es sich jedoch keineswegs um ein medizinisches Experiment, da zu den in der EU zugelassenen Impfstoffen gegen Covid-19 zahlreiche Studien beweisen, dass sie verträglich und wirksam sind.

Mit besten Grüßen

Oliver Luksic

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