Frage an Ottmar Schreiner bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Portrait von Ottmar Schreiner
Ottmar Schreiner
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Ottmar Schreiner zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Alfred W. •

Frage an Ottmar Schreiner von Alfred W. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Hallo Herr Schreiner

Ich bin seit dem 31.12.2006 arbeitslos. Wegen einem Aufhebungsvertrag Telekom ( Abfindung 225.000 € ) bekomme ich eine Sperr-und Ruhenszeit von 1Jahr.Ab dem 31.12 .2007 stehen mir noch 9 Monate ALG 1 zu. (Bj.1955) Komme ich in den Genuss noch weitere 3 Monate ALG 1 zu beziehen ?

Mit freundlichen grüßen

Portrait von Ottmar Schreiner
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr West,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 16. November 2007.

Das Beschäftigungsverhältnis wurde durch einen Aufhebungsvertrag mit Ihrem Arbeitgeber beendet. In diesem Fall tritt eine Sperrzeit ein, die in Ihrem Fall bewirkt, dass für die Dauer von 1 Jahr kein Arbeitslosengeld gezahlt werden konnte. Während der Sperrzeit ruht grundsächlich der Anspruch, Ihre Anspruchsdauer vermindert sich allerdings um die Tage der Sperrzeit. Die Berücksichtigung von Entlassungsentschädigung (§ 143a SGB III) kann Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld haben. Die Auswirkungen im Einzelnen kann ich nicht beurteilen. Der zuständige Ansprechpartner ist das Jobcenter.

Mit freundlichen Grüßen

Ottmar Schreiner