Frage an Ottmar Schreiner bezüglich Soziale Sicherung

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Ottmar Schreiner
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Frage von Daniel R. •

Frage an Ottmar Schreiner von Daniel R. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Schreiner,
die wichtigste finanzpolitische Frage für die Zukunft und die nächste Legislaturperiode heißt für alle Politiker aus meiner Sicht: Werden in Zukunft alle Einkommensgruppen (nicht nur Einkommen und Löhne aus Erwerbsarbeit) bei der Umlagefinanzierung zur gesetzlichen Rentenversicherung miteinbezogen? Ließe sich der Zuschuß des Bundeshaushalts zur gesetzlichen Rentenversicherung von derzeit ca. 77 Mrd. € dadurch nicht verringern? Aus meiner Sicht ist die Einbeziehung aller Einkommen sozial gerechter und solidarischer! Welchen Standpunkt vertreten Sie?

Mit freundlichen Grüßen
Daniel Rebholz

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Sehr geehrter Herr Rebholz,

vielen Dank für Ihre Frage zur zukünftigen Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV).

Aus meiner Sicht sollte die gesetzliche Rentenversicherung zu einer Erwerbstätigenversicherung ausgebaut werden. Das bedeutet, dass alle Erwerbstätigen, auch Beamte, Selbständige und Politiker in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Modellrechnungen, etwa des Prognos-Institutes, haben ergeben, dass mit der Erwerbstätigenversicherung der Beitragssatz zur Rentenversicherung stabilisiert und in den nächsten Jahrzehnten sogar gesenkt werden kann. Erst sehr langfristig, ab dem Jahr 2040, würde der Beitragssatz geringfügig wieder steigen, da dann die zusätzlichen Beitragszahler auch Ansprüche erwirtschaftet haben. Dem stehen aber deutlich geringere Pensionszahlungen der öffentlichen Hand entgegen.

Für die Erwerbstätigenversicherung sprechen insbesondere folgende Gründe: -die Stabilisierung der Einnahmenbasis der GRV angesichts der demographischen Veränderungen ab dem Jahre 2010. -Veränderte Erwerbsformen und häufigere Wechsel zwischen abhängiger Beschäftigung und Selbständigkeit, die das Risiko der Altersarmut erhöhen.

In die Beitragsbemessung sollten meines Erachtens aber nicht sonstige Einkommen aus Vermögen einbezogen werden. Die Einbeziehung von Vermögen und Kapitaleinkünften hätte zur Folge, dass das Durchschnittseinkommen, das Grundlage für die Berechnung der Entgeltpunkte und damit der Rentenhöhe des Einzelnen ist, ansteigen würde. Dies wiederum bedeutet, dass für einen großen Teil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die heute in der GRV versichert sind, die Rentenansprüche relativ sinken würden. Bei gleicher Beitragszahlung würden die erwirtschafteten Entgeltpunkte weniger wert sein. Diese Verteilungswirkung kann meines Erachtens nicht gewollt sein. Deshalb sollte sich die Erweiterung der Finanzierungsbasis in der gesetzlichen Rentenversicherung auf die Einbeziehung aller Erwerbseinkommen beschränken.

Mit freundlichen Grüßen

Ottmar Schreiner