![Otto Fricke Portrait von Otto Fricke](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/kaufels-0721-Fricke-Otto-FDP-sw-08586.jpg?itok=ezuc3Ord)
(...) Ich glaube, dass mit diesem Gesetzentwurf < http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/RegE%20Gesetz_ueber_den_Umfang_der_Personensorge_bei_einer_Beschneidung_des_maennlichen_Kindes.pdf?__blob=publicationFile > ein guter Kompromiss gelungen ist. Der Bundestag hatte nach dem Urteil des Kölner Landgerichtes verlangt, dass die Bundesregierung "einen Gesetzentwurf vorzulegen (müsse), der sicherstellt, dass eine medizinisch fachgerechte Beschneidung von Jungen ohne unnötige Schmerzen grundsätzlich zulässig ist". Die Bundesregierung sollte dabei nicht nur das Recht auf körperliche Unversehrtheit beachten, sondern auch die anderen betroffenen Rechte: die Religionsfreiheit und das Recht der Eltern auf Erziehung. (...)