Frage an Otto Hertäg bezüglich Finanzen

Otto Hertäg
FDP
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Frage von Franz Cizerle BAK B. •

Frage an Otto Hertäg von Franz Cizerle BAK B. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Dr. Hertäg,

der Zustand der Republik ist nur auf Entscheidungen der Politiker (nicht der Politik) zurückzuführen. Nun wollen Sie ebenfalls mitbestimmen, was im Land und in den Kommunen passiert. Das trifft vor allem auf die Finanzen zu. Nachdem die Verschuldung in Gemeinden in Millionen Euro, im Land in Milliarden Euro und im Bund in Billionen Euro angegeben wird, sind die Antworten auf folgende Fragen von immenser Wichtigkeit.

Frage 1:
Wie wollen Sie die Verschuldung des Landes verringern und in welchem Zeitraum?

Frage 2:
Wie wollen Sie auf die Verschuldung der Städte und Gemeinden einwirken?
Bretten liegt bei der Verschuldung mittlerweile auf dem Platz 37 von 1111 Kommunen!

Frage 3:
Wie wollen Sie das Subsidiaritätsprinzip umsetzen und den direkten Weg in das Wirtschaftssystem des Kommunismus verhindern?

Frage 4:
Wann werden Sie die überschuldeten Eigenbetriebe und die stadteigene GmbH’s auflösen? Es kann nicht sein, dass durch ständige Zuschüsse aus Steuergeldern der Bürger solche Einrichtungen am Leben erhalten werden und dabei der freien Wirtschaft, die ebenso Steuergelder aufbringt, noch Konkurrenz machen. Die freie Wirtschaft unterstützt so auch noch ihre Konkurrenz.

Frage 5:
Werden Sie dafür sorgen, dass die Kommunen keine Geschäfte außerhalb der Haushalte mehr abwickeln dürfen? Beispiel Gondelsheim.

Wenn alle Verbindlichkeiten der o.g. Einrichtungen in Bretten addiert werden, so stehen die Einwohner für über 130 Mio. Euro Schulden, die jährlich verzinst werden müssen, gerade. Können Sie das mitverantworten?

Mit freundlichen Grüßen
Franz Cizerle
BürgerArbeitsKreis Bretten

Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Cizerle,
mit Ihren Fragen greifen Sie ein Thema von überragender Bedeutung auf. Die Lösung ist einfach, aber unbequem: Bund, Länder und Gemeinden müssen sparen. Daran führt kein Weg vorbei. Meine Antworten im Einzelnen:
Zu Frage 1:

Die Ausgaben des Landes sind zu 42% Personalkosten. Personal muss deshalb in größerem Umfang abgebaut werden. Auf Grund der finanziellen Situation in unserem Land habe ich auch kein Verständnis für der Streik im öffentlichen Dienst, aber auch nicht für Äußerungen von wahlkämpfenden Ministerpräsidenten, heißen sie nun Beck oder Oettinger, man könne ja eine längere Arbeitszeit durch höhere Bezahlung ausgleichen. Unser Land kann sich das schlicht nicht leisten!
Meine Überzeugung ist allerdings, dass man auch bei den Häuptlingen sparen muss. Ich werde mich im Falle meiner Wahl deshalb dafür einsetzen, dass der Landtag verkleinert wird und dass wir weniger Ministerien, Minister und Staatssekretäre haben werden.

Zu Frage 2:

Der Haushalt der Städte und Gemeinden wird vom Gemeinderat beschlosse und ist natürlich in erster Linie von den örtlichen kommunalen Vertretern zu verantworten. In Baden-Württemberg gibt es immerhin einige wenige Gemeinden, die keine Schulden haben.
Allerdings ist zur Entlastung der Gemeinden anzumerken, dass die allgemein schwierige finanzielle Lage der Städte und Gemeinden zum einen durch die schwache wirtschaftliche Entwicklung und die damit verbundenen geringen Steuereinnahmen verursacht ist, zum andern dadurch dass den Gemeinden häufig per Gesetz Aufgaben vom Bund, immer häufiger auch von der EU, vorgegeben werden, die die Gemeinde finanziell belasten. Die Gemeinde sitzt am kürzeren Hebel und kann sich nicht wehren.
Die FDP hat im Deutschen Bundestag einen Gesetzentwurf zur Einführung des Prinzips "wer bestellt, der bezahlt" (sog. "Konnexitätsprinzip") eingebracht. Damit sollte sichergestellt werden, dass künftig derjenige, der eine kostenverursachende Regelung einführt, auch für die Kosten aufkommen muss. Das würde z.B. heißen, wenn der Bund den Kommunen vorschreibt, dass sie die Kinderbetreuungseinrichtungen ausbauen müssen - nach meiner Auffassung ein sehr wichtige Aufgabe - dann muss der Bund selbst für die Kosten aufkommen. Das genannte Beispiel ist eines von vielen, bei denen der Bund es sich zu leicht macht und die Kosten einer - oft recht populären - Regelung den Kommunen aufs Auge drückt. Das möchten wir Liberale verhindern, leider haben wir bisher keine Mehrheit dafür.

Zu Frage 3:

Subsidaritätsprinzip heißt für mich vor allem, dass der einzelne Mensch selbständig ist und eigenverantwortlich handelt. Dies bedeutet, der Staat hat sich in das Leben nur insoweit einzumichsen, als es für eine funktionierende Gemeinschaft notwendig ist. Leider haben wir eine Tendenz, dass viele Bürger meinen, der Staat müsse alles regeln. Das Ergenis ist ein überbordende Bürokratie in allen Lebensbereichen.
Im Gegensatz zu den Linken und den Konservativen wollen wir Liberale einen schlanken Staat, der nur das Notwendige regelt, das schafft insgesamt weniger Bürokratie, mehr Freiheit und mehr Wohlstand. Das heißt aber nicht Entsolidarisierung, sondern wer wirklich auf Hilfe angewiesen ist, der erhält sie, aber auch bei der Hilfe steht die Hilfe zur Selbsthilfe im Vordergrund . Wir halten das für die beste Art den Menschen zu helfen.

Zu Frage 4:

Die städtischen Eigenbetriebe und GmbHs sind Scheinprivatisierungen. Die Gefahr, dass diese ein Eigenleben führen, ist in der Tat groß, ebenso dass hier Schattenhaushalte aufgestellt werden, die das Haushaltsdefizit der Kommune verschleiern, oft machen sie der privaten Wirtschaft sog. Konkurrenz.
Die FDP hat im vergangenen Jahr trotz Bedenken des Koaltionspartners durchgesetzt, dass das baden-württembergische Gemeindewirtschaftsgesetze geändert wurde und inzwischen den gemeindeeigenen Betrieben verboten ist, in Konkurrenz zur privaten Wirtschaft zu treten. Inzwischen klagt bereits ein Handwerksbetrieb auf der Grundlage dieses Gesetzes gegen die Konkurrenz eines gemeindeeigenen Betrieb.

Zu Frage 5:

Zu dieser Frage kann ich nur sagen, Geschäfte außerhalb des kommunalen Haushalts dürfen natürlich nicht stattfinden.
Mit freundlichen Grüßen
Otto Hertäg