Frage an Peter Hintze

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Peter Hintze
CDU
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Frage von Carl U. L. •

Frage an Peter Hintze von Carl U. L.

Sehr geehrter Herr Hintze,

Warum haben Sie gegen ein Fracking-Verbot gestimmt und damit das europäische Prinzip der Risikobewertung : "erlaubt ist nur was Unbedenklichkeit nachgewiesen hat" verlassen? Das galt und gilt bisher unter anderem im Arzneimittel- und Lebensmittelsektor und hat sich bewährt. Wohin das führt, wenn man sich nicht daran hält sehen Sie in den USA. "Ungeklärte Fragen " können nicht Ihr Grund sein. Denn die sprechen ja für ein Verbot. Also was oder wer hat Sie vom Gegenteil überzeugt?

mit freundlichen Grüßen
Carl U. Lux

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Lux,

der Hintergrund ist, dass die Koalitionsparteien CDU, CSU und SPD vereinbart haben, das Fracking gesetzlich neu zu regeln und sich der Gesetzentwurf der Bundesregierung derzeit noch in der Abstimmung befindet. Völlig zurecht weisen Sie darauf hin, dass auch beim Fracking mögliche Risiken so weit wie möglich ausgeschlossen werden müssen. Während die umstrittene Gewinnung von sog. unkonventionellem Erdgas in Deutschland nach geltendem Recht grundsätzlich erlaubt ist, zielt der Gesetzentwurf nach derzeitigem Beratungsstand auf ein grundsätzliches Verbot. Lediglich sehr wenige, für den Erkenntnisgewinn unbedingt notwendige und wissenschaftlich begleitete und überwachte Probebohrungen könnten unter strengsten Umweltanforderungen möglich sein. So sehen die Beratungen zum Gesetzentwurf vor, dass ab 2018 in absoluten Ausnahmefällen Fördergenehmigungen nur erteilt werden können, wenn (1) eine unabhängige Expertenkommission aus sechs Mitgliedern (davon drei Umweltinstitute) den beantragten Einsatz von Fracking mehrheitlich als grundsätzlich unbedenklich einstuft, (2) die Kommission zur Bewertung wassergefährdender Stoffe beim Umweltbundesamt die verwendeten Fracking-Gemische als "nicht wassergefährdend" einstuft und (3) alle sonstigen umfassenden öffentlich-rechtlichen Zulassungsvoraussetzungen vorliegen. Genehmigungen von Probebohrungen müssten durch die zuständigen Länderbehörden erteilt werden.

Die Frage, ob selbst wenige, wissenschaftlich begleitete Probebohrungen unter strengen Auflagen künftig genehmigt werden dürfen, wird über die Parteigrenzen hinweg unterschiedlich beantwortet. Aus diesem Grund ist das Ergebnis der koalitionsinternen Beratungen derzeit noch offen.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Hintze