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Antwort von Peter Ramsauer
CSU
• 06.06.2013

(...) Dieses Gesetz verpflichtet die zuständigen Behörden, beim Vorhabenträger auf eine Öffentlichkeitsbeteiligung bereits vor Eröffnung des Planfeststellungsverfahrens hinzuwirken. Frühzeitige, kontinuierliche und offene Bürgerbeteiligung ist das Fundament guter Planung. (...)

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