Frage an Petra Bierwirth von Dipl.-Phys. Helmut G. bezüglich Umwelt
Sehr geehrte Frau Bierwirth,
der Hydraulische Abgleich von Heizungs- und Kühlanlagen(VOB/C - DIN 18380) leistet einen entscheidedenden Beitrag zum Umweltschutz und zur Energieeinsparung.
(siehe: http://www.wasserwaermeluft.de/imperia/md/content/veranstaltungen/66.pdf )
Leider sind nach dieser Fachinformation des Zentralverbandes für Sanitär, Heizung, Klima 80 bis 85 % des gesamten Gebäudebestandes in Deutschland nicht entsprechend der VOB/C - DIN 18380 einreguliert(siehe Seite 8).
Bei einem geschätzten Energieeinsparpotential von ca. 5-15 % ergibt sich auf Basis der mittleren Energieverbrauchskennwerte für den Gebäudebestand in der Bundesrepublik Deutschland nach VDI 3808 eine Energieeinsparung von 10 bis 30 kWh/(qm*a) für Wohngebäude und 6 bis 17 kWh/(qm*a) für Verwaltungsgebäude.
Wie kann man angesichts der sich abzeichnenden Klimakatastrophe
die Gebäudeeigentümer bzw. Vermieter zwingen die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten ?
Sollte man bei Nichteinhaltung der VOB/C - DIN 18380 die Gebäudeeigentümer bzw. Vermieter auch im Interesse der Mieter empfindlich bestrafen ?
Mit freundlichen Grüßen