Frage von Gerhard R. • 22.03.2017 Guten Tag, es geht um GENEHMIGUNGSFREISTELLUNGEN FÜR SCHWARZBAUTEN UND UM FRAUEN MIT MIGRÄNE IN ZU LAUTEN WOHNUNGEN Nach Feststellung eines Rechtsanwalts aus NRW ergibt sich aus der früheren Genehmigungsfreistellungsregelung in der Landesbauordnung f Antwort ausstehend von Petra Nicolaisen CDU Schleswig-Holstein 2012 - 2017Gesundheit Teilen