Portrait von Philipp Rösler
Antwort von Philipp Rösler
FDP
• 14.01.2008

(...) Discoräume mit Tanzfläche sind definitiv keine Nebenräume, daher dürfen nur echte und durch Türen abgegrenzte Nebenräume (abgetrennte Bars, Raucher-Lounges, etc.) als Raucherraum ausgewiesen werden - und eben nicht die Tanzfläche. Nach Interpretation des Gesetzes der Landesregierung spricht das Vorhandensein einer Tanzfläche schon per se gegen einen Nebenraum. (...)

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