Frage an Rainer Stinner bezüglich Arbeit und Beschäftigung

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Rainer Stinner
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Frage von Christian S. •

Frage an Rainer Stinner von Christian S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Hallo Herr Dr. Stinner,

meine Fragen betreffen Hartz IV und 1-€-Jobs.

1. Wie ist Ihre Meinung zu 1-€-Jobs? Sollten diese ausgeweitet, auf dem gegenwärtigen Status quo belassen oder abgeschafft werden?

2. Was halten Sie von dem Projekt der "Bürgerarbeit" (Workfare-Prinzip), nach der jeder ALG-II-Empfänger zu von der Kommune zu organisierender Arbeit verpflichtet werden kann ohne zusätzliche Gegenleistung des einen Euro pro Stunde?

3. Was halten Sie vom Vorschlag Ihres Parteifreundes Martin Lindner, allen ALG-II-Empfängern den Regelsatz pauschal um 30 % zu kürzen und von dieser Kürzung nur abzusehen, wenn sie für die Kommune jegliche von dieser vorgeschriebene (Zwangs-) Arbeit ausführen? Kann die Kommune überhaupt ausreichend Arbeitsplätze für alle ALG-II-Empfänger bereitstellen? Und welche Auswirkungen hätte ein solches Vorhaben für die gewerbliche Wirtschaft am Ort?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Störzer,

herzlichen Dank für Ihre Fragen.

Prinzipiell bin ich der Ansicht, dass jeder, der vom Staat, also von der Allgemeinheit, eine Leistung erhält, auch zu einer Gegenleistung verpflichtet werden kann. Allerdings zeigt die Realität, dass die heutige Form von 1-€-Jobs zu einer starken Verdrängung von Arbeitsplätzen im 1. Arbeitsmarkt führt. Deshalb sollten 1-€-Jobs nur in Ausnahmefällen eingesetzt werden, etwa zur Überprüfung der Arbeitsbereitschaft von Hilfeempfängern oder vielleicht in Einzelfällen zur Heranführung von Langzeitarbeitslosen an den Arbeitsalltag. Jede Form von 1-€-Jobs, die reguläre Beschäftigung verdrängt, lehne ich ab. Das gleiche gilt auch für sonstige kommunale "Bürgerarbeit".

Martin Lindner hat keinen Vorschlag gemacht, er hat in einer Diskussionsrunde lediglich auf die geltende (noch von Rot-Grün beschlossene) Gesetzeslage verwiesen. Es ist bereits heute Gesetz, dass einem ALG2-Empfänger der Regelsatz um 30% gekürzt werden kann, wenn er eine angebotene zumutbare Arbeit ablehnt. Diese Regelung halte ich auch für richtig. Die Allgemeinheit soll Bedürftige unterstützen, nicht Unwillige. Das heißt natürlich umgekehrt auch, wem keine Arbeit angeboten wird, bei dem kann und darf auch nichts gekürzt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Stinner