Frage an Reinhard Grindel bezüglich Recht

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Reinhard Grindel
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Frage von Winfried W. •

Frage an Reinhard Grindel von Winfried W. bezüglich Recht

Hallo Herr Grindel,

also mir gefällt Gotcha auch nicht, aber abgesehen von ideologischen Gesichtspunkten würde mich interessieren, wie man ein solches Verbot überhaupt durchsetzen möchte?

Gotcha ist eine Freizeitbeschäftigung, für die es keinerlei staatlicher Erlaubnis bedarf. Gespielt wird auf umfriedetem Privatgrund, wie wollen Ordnungskräfte das dort kontrollieren ohne Kollision mit verfassungsmäßigen Grundrechten?

Wie will man generell Bürger daran hindern, mit Kinderspielzeug und erlaubnisfreien Gegenständen zu hantieren? Sollen Eltern zukünftig ein Bußgeld zahlen, wenn ihre Kinder mit diversen Markern Räuber und Gendarm spielen?

Mit freundlichen Grüßen
Winfried Weihrauch

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Weihrauch,

die Geschoßenergie, die beim Paintballschießen frei wird, übersteigt ganz eindeutig die Grenzwerte, die nach der EU-Spielzeugrichtlinie vorgesehen sind. Diese Spielzeugrichtlinie hatte uns schon daran gehindert, dass Spielen mit Softair-Waffen komplett zu verbieten. Wir haben aber im Rahmen der letzten Waffengesetznovelle das öffentliche Mitführen dieser Softair-Waffen einer strengen Kontrolle und erheblichen Bedingungen unterzogen. Selbstverständlich sind die zuständigen Polizei und Ordnungskräfte aufgefordert, insoweit die Einhaltung der Vorschriften des Waffengesetzes durchzusetzen. Das wäre auch im Falle eines Verbots von Gotcha der Fall. Wenn gegen Vorschriften des Waffengesetzes verstoßen wird, dürfen die dazu befugten Organe des Staates eingreifen. Dabei spielt es keine Rolle ob dieses auf einem öffentlichen Spielplatz oder im Privatwald stattfindet. Vollzugsprobleme bei der Paintballthematik gibt es insofern nicht. Entscheidend ist für die Koalitionsfraktionen ob durch das Gotchaschießen die Hemmschwelle zum Einsatz von Gewalt gesenkt wird. Dies soll jetzt im Rahmen von gutachterlichen Stellungsnahmen durch Kriminologen, Soziologen und Psychologen geprüft werden. Ich gehe davon aus, dass das Bundesinnenministerium dem Parlament insoweit zeitnah seine Erkenntnisse vorlegen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Grindel MdB