Frage an Reinhard Grindel bezüglich Arbeit und Beschäftigung

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Reinhard Grindel
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Frage an Reinhard Grindel von Hendrik W. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Grindel,

ich danke Ihnen für Ihre Antwort und möchte gern eine weitere Frage an Sie richten, die in etwa in die gleiche Richtung zielt:

Welche Position beziehen Sie in Bezug auf das Thema Mindestlohn?

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen,
Hendrik Wiese

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Wiese,

gute Löhne auszuhandeln ist Aufgabe der Gewerkschaften und Arbeitgeber und nicht Sache des Staates. Die Tarifautonomie ist ein zentraler Bestandteil der sozialen Marktwirtschaft. Wo kämen wir hin, wenn in Zukunft auch die Höhe der Löhne vom Ausgang der Bundestagswahlen abhängen? Wir brauchen bei der Lohnfindung außerdem eine differenzierte Betrachtung nach Regionen und Branchen. Ein Mindestlohn kann der Höhe nach in Frankfurt (Main) gerechtfertigt sein, aber in Frankfurt (Oder) Arbeitsplätze kosten. Ein Mindestlohn mag in bestimmter Höhe in der Chemieindustrie durchsetzbar sein, aber nicht bei Gebäudereinigern. Es gibt bei den Gebäudereinigern tariflich vereinbarte Mindestlöhne, die unter 7,50 Euro liegen. Das liegt nicht am bösen Willen der Gewerkschaften, sondern an den Gegebenheiten der Branche, wo in bestimmten Regionen höhere Löhne zu Preisen am Markt führen, die nicht durchsetzbar sind. Dann würde ein Mindestlohn zur Arbeitslosigkeit der Betroffenen führen, was nicht gewollt sein kann. Ein Einheitsmindestlohn wäre andererseits für viele Arbeitnehmer von großem Nachteil, weil ein großer Teil der tariflichen Lohnuntergrenzen deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn liegt. Faire und differenzierte Betrachtungen der Arbeitswelt können am besten die Tarifparteien anstellen. Deshalb haben wir in der Großen Koalition mit der Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes eine Rechtsgrundlage für allgemeinverbindliche Mindestlöhne geschaffen, die auf Verabredungen der Tarifpartner beruhen. Ich bin für ein Mindesteinkommen, das sich aus dem im Unternehmen erzielten Lohn und staatlichen Zuschüssen zusammensetzt, wenn der Lohn nicht ausreicht und unter Hartz IV-Niveau liegen sollte. Klar ist auch, dass es keine sittenwidrigen Löhne geben darf. Es ist deshalb völlig unverständlich, weshalb die SPD ein gesetzliches Verbot sittenwidriger Löhne blockiert hat.

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Grindel MdB