Frage an Reinhard Grindel bezüglich Familie

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Reinhard Grindel
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Frage von Klaus H. •

Frage an Reinhard Grindel von Klaus H. bezüglich Familie

1. Wie sehen Sie die Zukunft der Gesundheits- Alten- Kinder- und Krankenpflege?

2. Wie stehen Sie zu den Bemühungen zur Gründung von Pflegekammer als Organ der beruflichen Selbstverwaltung?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Hinrichs,

die demographische Entwicklung stellt das System der Kranken- und Pflegeversicherung vor große Herausforderungen. Eine Kernaufgabe liegt darin, die Liquidität der Kassen dauerhaft zu sichern. Deshalb wurde zum Beispiel der Beitragssatz der Pflegeversicherung zum 1. Juli 2008 um 0,25 Prozentpunkte angehoben. In der Pflegestufe III werden die Leistungen bis zum Jahre 2012 kontinuierlich angehoben. Es gibt zusätzliche Mittel für demenzkranke Menschen. Das entlastet vor allem die pflegenden Angehörigen. Langfristiges Ziel der CDU ist es, ein hohes Niveau der Pflegeleistungen sicherzustellen und einen steigenden Zuzahlungsbedarf zu Lasten der Pflegebedürftigen, ihrer Angehörigen und der Sozialhilfeträger zu verhindern. Über die finanzielle Ausstattung hinaus fordert die CDU mehr Wertschätzung für den Dienst am Menschen. Wir wissen, dass für die persönliche Ansprache und Zuwendung Zeit benötigt wird. Die Arbeit in der Pflege muss attraktiver werden und zur Professionalisierung der Pflege beitragen. Im Rahmen der Reform der Pflegeversicherung haben wir beispielsweise den Beruf der Kranken- und Altenpfleger gestärkt. Nun können mehr Leistungen eigenverantwortlich übernommen werden. Wir werden auch weiterhin die Attraktivität der Berufsgruppe steigern und Umschulungsprogramme stärken. Die Weiterbildungsmaßnahmen für die Pflege und ihre Angehörigen wollen wir ausbauen und fördern.

Zum Thema Pflegekammer ist zunächst einmal festzuhalten, dass die Gesetzgebungskompetenz hierfür bei den Bundesländern liegt und somit die Bundestagsabgeordneten nur sehr begrenzt die richtigen Ansprechpartner dafür sind. Grundsätzlich ist die Einrichtung von Pflegekammern in den Bundesländern möglich. Da allerdings eine Kammer mit Zwangsmitgliedschaft und Kammerbeitrag einen erheblichen Eingriff darstellt, müssen die Bundesländer vorher sicherstellen, dass diese Einschränkung ihrer Freiheitsrechte durch die Neugründung einer Kammer eine breite Zustimmung der betroffenen Berufsangehörigen erhält. Im Bereich der Pflege gibt es nach meiner Kenntnis hierzu widersprüchliche Signale. So lange aber die berufliche Selbstverwaltung zumindest in Teilen noch akzeptiert wird, erscheint eine staatliche Regelung zumindest zweifelhaft. Wie sich die Akzeptanz in den einzelnen Bundesländern entwickelt, müssen die Experten der Länder beurteilen.

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Grindel MdB