Frage an Reinhard Grindel von Charly H. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Grindel,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Sie argumentieren, dass eine bessere Behandlung von Asylbewerbern zu vermehrter Einreise von Asylsuchenden führen könnte. Angesichts der schlechten rechtlichen und materiellen Lage vieler Asylsuchender würde ich gerne wissen, ob Menschenrechte aus Ihrer Sicht für diese Leute, für alle diese Leute, umfassend gewährleistet sind und ob sich diese Rechte einschränken lassen mit realpolitischer Begründung. Konkreter würde ich auch gerne wissen, wie Sie die Residenzpflicht und das Arbeitsverbot hinsichtlich der Freiheitsrechte der Menschen und der von Ihnen als nicht zufriedenstellend bezeichneten Integration bewerten. Wenn man also von Menschen ausgeht, die Asyl gewährt bekommen, das aber erst nach einiger Zeit des Verfahrens: wie sollen diese Menschen sich mit der deutschen Gesellschaft austauschen angesichts der Beschränkungen, die ihnen auferlegt werden und angesichts der geringen materiellen Möglichkeiten?
Und, eine weitere Frage hinsichtlich Ihres Hinweises auf nicht ausreichende Kapazitäten: Wie stehen Sie zur Feststellung der Organisation Pro Asyl (http://www.proasyl.de/de/themen/zahlen-und-fakten/), dass der aktuelle Wohnungsnotstand auf einen Rückbau der Kapazitäten zurückzuführen sei und ist es nicht die Pflicht des Bundes und der Länder für geeignete Räumlichkeiten zu sorgen, auch wenn die Zahl der Asylsuchenden ansteigt?
Freundliche Grüße,
Charly Heberer
Sehr geehrter Herr Heberer,
Sie bedanken sich für meine Antwort, geben sie aber in diesem Forum falsch wieder. Ich habe nicht gesagt, dass eine bessere Behandlung von Asylbewerbern zu vermehrter Einreise von Asylsuchenden führen könnte, sondern ich habe darauf hingewiesen, dass wir innerhalb der Europäischen Union die gleichen sozialpolitischen Standards brauchen. In diesem Zusammenhang habe ich darauf hingewiesen, dass etwa Asylbewerber aus Serbien und Mazedonien in einer Reihe von europäischen Ländern verstärkt nach Asyl nachsuchen, aber nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Asylbewerberleistungsgesetz in keinem mit einer solchen Steigerungsrate wie in Deutschland. Alle Asylbewerber werden menschenwürdig untergebracht. Die Menschenrechte stehen hier in gar keiner Weise auf dem Prüfstand. Das gilt auch für die Frage der Residenzpflicht und des Arbeitsverbots. Selbstverständlich gibt es nicht das Grundrecht darauf, dass jeder Mensch dieser Welt für sich entscheiden kann, dass er nun mal gerade in Deutschland leben und arbeiten möchte, wie es ihm gefällt. Selbstverständlich hat unser freiheitlicher Rechtsstaat das Recht, um für eine gerechte Lastenverteilung zwischen den einzelnen Bundesländern zu sorgen, die zu uns kommenden Asylbewerber nach dem Königsteiner Schlüssel auf die einzelnen Bundesländer zu verteilen und selbstverständlich hat unser freiheitlicher Rechtsstaat auch das Recht, Zuwanderung auf den Arbeitsmarkt zu steuern und hierbei insbesondere Arbeitssuchenden, die bereits in Deutschland leben, einen Vorrang einzuräumen. Da das eigentliche Ziel der übergroßen Mehrheit der Asylbewerber nicht ist, in Deutschland vor politischen Verfolgung Sicherheit zu finden, sondern hier zu arbeiten und die eigene materielle Lage zu verbessern, wäre es in der Tat ein Pull-Effekt, wenn wir schon vom ersten Tage an Asylwerbern eine Arbeitserlaubnis gewähren würden. Nach meinem obigen Grundsatz macht es großen Sinn, sich innerhalb der Europäischen Union auf eine einheitliche Regelung des Zugangs auf den Arbeitsmarkt zu verständigen. Die Innenminister streben dabei eine Frist von neun Monaten, bevor eine Arbeitserlaubnis erteilt wird, an. Die Bundesregierung wird nach meiner festen Überzeugung dementsprechend eine Änderung des Aufenthaltsrechts in naher Zukunft auf den Weg bringen. Etwas völlig anderes gilt für diejenigen, die Asylberechtigte sind oder Inhaber des sogenannten kleinen Asyls, also einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen. Diese haben nicht nur den Zugang zum Arbeitsmarkt, sondern z.B. auch zu Integrationskursen, weil wir ihre soziale und berufliche Eingliederung besonders fördern wollen.
Ihr Hinweis zur Feststellung von Pro Asyl geht in die falsche Richtung. Es kann ja wohl nicht ihr Ernst sein, dass die Kommunen für teures Geld Hotelkapazitäten, Containerunterkünfte oder Turnhallen auf Jahre hinaus frei halten müssen, falls sich die Asylbewerberzahlen in unserem Land auf Größenordnungen hin entwickeln, wie wir sie leider Anfang der 90er Jahre hatten. Insofern ist es aus Gründen einer sparsamen Haushaltsführung von Ländern und Kommunen zwingend gewesen, angesichts der stark zurückgehenden Asylbewerberzahlen der letzten Jahre auch die Kapazitäten für die Unterkünfte dementsprechend anzupassen. Insofern sind die Klagen der Kommunen, dass die jetzt schnell steigenden Zahlen von Asylbewerbern sie vor große Unterbringungsprobleme stellen. sehr berechtigt.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Grindel MdB