Frage an Reinhard Grindel von Matthias K. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Grindel,
ich möchte an die Antwort an Herrn Schneider anknüpfen:
Wie erklären Sie es sich, daß Ihre Kollegin von der SPD, Frau Fograscher, die Frage 1 von Herrn Schneider VÖLLIG anders als Sie beantwortet hat?? Sie sagt nämlich, daß zum Wandern eine 25cm Klinge NICHT üblich ist! Und deshalb das Führen dieses Messers verboten ist!
Wer hat den nun Recht? Wie wird der Polizist vor Ort entscheiden? Wie Sie, oder wie Frau Fograscher?
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Krist
Sehr geehrter Herr Krist,
die Entscheidung treffen die Polizeibeamten vor Ort und nicht Politiker. Sonst hätten wir den § 42a Waffengesetz als Straftatbestand und nicht, wie jetzt geschehen, als Ordnungswidrigkeit ausgestaltet.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Grindel