Frage an Reinhard Grindel von Wolfgang F. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Grindel,
Ich bin Sportwart und Initiator unseres alljährlichen Westerntreffen und Schießens.Wir sind eine schöne Truppe die liebend gerne auf Westerntreffen gehen und das natürlich in Outfit. Ausgestattet mit Dekorwaffen war das bis jetzt kein Problem, was sich ja jetzt geändert hat. Gesetzlich gesehen muss ich jetzt mit einer Schreckschußpistole rumlaufen mit kleinem Waffenschein, wenn ich noch einigermaßen Original aussehn will. Finde ich persönlich nicht gut.... Ich für meinen Teil würde liebend gerne meinen Dekor weitertragen. Unter der Klausel Brauchtumspflege müsste das eigentlich auch machbar sein. Nur wer legt das fest was Brauchtum ist und was nicht. Als Inhaber einer WBK möchte ich auf keinen Fall mit dem Gesetz in Konflikt kommen.
Zu was können Sie mir raten? Oder sollen wir unser Hobby einfach an den Nagel hängen? Wäre für mich schade.... es macht Spass...
Sehr geehrter Herr Faller,
haben Sie Dank für Ihre Anfrage vom 1. April. Sie werden auch in Zukunft Westernveranstaltungen mit stilistisch passenden Waffen durchführen können.
So es sich um Veranstaltungen auf befriedetem privatem Besitztum handelt, sind Sie ohnehin nicht eingeschränkt. Falls es sich um öffentliche Veranstaltungen handelt, sind für Brauchtumsveranstaltungen gedachte Waffen von der Anscheinswaffenregelung ausgenommen. Dass darunter auch Westernwaffen fallen, ist in Bundestagsdrucksache 16/8224 auf Seite 31 ausdrücklich erwähnt.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen helfen konnte und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Reinhard Grindel MdB